Beiträge von rechtmiet

    Hi,


    ich dachte halt weil es viele Meinungen wie z.B. hier gibt:

    Der Vermieter darf in diesen Fällen aber nicht einfach die Reinigungsarbeiten vollständig an ein Unternehmen übertragen und die Kosten als Betriebskosten auf alle Mieter verteilen. Das wäre – so der Deutsche Mieterbund – eine Änderung der mietvertraglichen Vereinbarung, die aber nur mit Zustimmung aller Mieter im Haus möglich ist. Die haben im Mietvertag aber nicht nur die Pflicht zur Treppenhausreinigung, sondern auch das Recht hierzu übernommen. Daran darf der Vermieter nicht einseitig rütteln.

    Würde noch gerne wissen wie es aussieht, wenn ein Mieter nichts zur Hofreinigung im Mietvertrag stehen hat und der andere Mieter die Gartenarbeit übernommen hat, ob der Mieter ohne Gartenarbeit die Hofreinigung zu übernehmen oder die Kosten dafür zu bezahlen hat. Weil ja die nicht öffentlich genutzen Flächen zu den Gartenkosten zählen.

    Schönen Gruß und danke!

    Hallo an alle,

    ich habe eine etwas knifflige Frage.

    In der Hausordnung des Mietvertrags steht, Zitat: "Bei Verstößen gegen die Hausordnung kann der Vermieter nach 2 maliger Abmahnung auf Kosten des Mieters die Ersatzvornahme auf Name und Kosten des Mieters ausführen lassen". Zitat Ende.

    Laut Mietvertrag wude die Treppenhausreinigung wirksam per Individualvereinbarung auf den Mieter übertragen. Steht der o.g. Klausel nicht die einseitige nicht zulässige Vertragsänderung entgegen?

    Danke für euere Meinungen.

    Grüße

    Vermieter hat sich gemeldet:

    da wir die Versicherung gewechselt haben möchte diese gerne wissen, ob auf dem Dachboden leicht oder selbst entzündliche Substanzen wie z.B. Farben, Lösungsmittel oder Papier, Schaumstoffe o.ä. gelagert werden. Wir als Eigentümer oder Verwalter möchten dies gerne persönlich Inaugenschein nehmen, da wir hier in der Verantwortung stehen.

    Was soll ich davon halten?


    Oder anders gefragt, darf ich Umzugskartons nicht im Speicher lagern? In der Hausordnung stehen nur leicht entzündliche Gegenstände und Flüssigkeiten die nicht gelagert werden dürfen.

    Hallo und danke für die Antworten!

    Ich habe den Vermieter gebeten die Stromleitung eines Kellerraums (anderer Mieter) vom Allgemeinstrom auf den Zähler der Nutzerwohnung legen zu lassen. Nun will der Verwalter einen Besichtigungstermin um zuprüfen, ob der Strom des von uns genutzten Speichers (Dachstuhl) auf unseren Zähler läuft. Was auch so ist. In diesem Zusammenhang will der die brandschutztechnischen Voraussetzungen prüfen. Sprich, ob dort brennbare Stoffe oder dgl. gelagert werden. Ich habe ihn jetzt aufgefordert sein "Besichtigungsbegehren " zu begründen.

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