Hi,
ich dachte halt weil es viele Meinungen wie z.B. hier gibt:
Der Vermieter darf in diesen Fällen aber nicht einfach die Reinigungsarbeiten vollständig an ein Unternehmen übertragen und die Kosten als Betriebskosten auf alle Mieter verteilen. Das wäre – so der Deutsche Mieterbund – eine Änderung der mietvertraglichen Vereinbarung, die aber nur mit Zustimmung aller Mieter im Haus möglich ist. Die haben im Mietvertag aber nicht nur die Pflicht zur Treppenhausreinigung, sondern auch das Recht hierzu übernommen. Daran darf der Vermieter nicht einseitig rütteln.
Würde noch gerne wissen wie es aussieht, wenn ein Mieter nichts zur Hofreinigung im Mietvertrag stehen hat und der andere Mieter die Gartenarbeit übernommen hat, ob der Mieter ohne Gartenarbeit die Hofreinigung zu übernehmen oder die Kosten dafür zu bezahlen hat. Weil ja die nicht öffentlich genutzen Flächen zu den Gartenkosten zählen.
Schönen Gruß und danke!