Beiträge von Anonym1991

    Dass der Wohnungsmarkt angespannt ist, ist mir durchaus bewusst ;) aber es gibt hier bei uns in der Region sehr viele Wohnungen, er findet nur bei jeder Gründe, weshalb die nicht gut ist, zudem beschränkt er sich auf genau einen Ort, weil er keine Lust drauf hat mit Bus/Bahn/Fahrrad zur Arbeit zu fahren.

    Es ist halt nicht sonderlich schön, einen auf heile Familie zu spielen, wenn dem nicht so ist.

    Selbstverständlich, wir haben beide unterschrieben, dass wir beide damit einverstanden sind, dass künftig ich die alleinige Mieterin bin und er aus dem Mietvertrag entlassen wird.

    Aber nur weil man nicht im MV steht, heißt das ja nicht, dass man nicht wohnen darf. Es gibt ja zig Paare die zusammenziehen, wobei häufig ein Partner zuzieht, aber der MV wird nicht umgeschrieben.

    Guten Abend,

    Ich habe keine Ahnung ob ich im korrekten Unterforum gelandet bin oder ob mir hier überhaupt jemand helfen kann.

    Ich versuche es einfach mal...

    Folgende Situation :

    Ich habe vergangenes Jahr mit meinem Expartner eine Wohnung gemietet, wir standen beide im Vertrag. Nun habe ich mich getrennt, der Vermieter hat zugestimmt, dass ich die Wohnung übernehme und er aus dem Vertrag gestrichen wird. Gesagt getan.

    Eine neue Wohnung wollte er ihm nicht vermieten und auch zur Untermiete bei Bekannten stimmt er nicht zu. Jetzt hab ich den Kerl bei mir in der Bude hocken, was mir langsam mehr als auf den Senkel geht.

    Ich habe ihm selber eine Frist von 3 Monaten gegeben, da es auch der Kündigungsfrist entspricht und man bis da jawohl eine Wohnung gefunden haben sollte, selbst wenn es nicht die Traumwohnung ist ...

    So... wir haben beide dort vorher gewohnt, sind beide da gemeldet, er steht jetzt nicht mehr drin und der Vermieter will ihn in keiner seiner Immobilien haben. Könnte er, wenn er Wind davon bekommt ihn auch rauswerfen oder können mir dadurch Probleme entstehen, dass er noch bei mir "wohnt" ?

    Nach den 3 Monaten würde ich ihn halt rauswerfen, oder wenn der Vermieter das Recht dazu hat ihn rauswerfen lassen...

    LG

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