Nur oberflächliche Schönheitsverbesserungen anstatt dringende Reparaturen

  • Hallo,

    ich miete in einem Altbau, das letztes Jahr den Eigentümer gewechselt hat. Das Gebäude weist viele Mängel auf, insbesondere sind einige Wohnungen von Schimmel befallen. Nun hat der neue Eigentümer seit kurzem begonnen oberflächliche Schönheitsverbesserungen vorzunehmen anstatt an Stellen zu investieren, die viel mehr Sinn machen.

    Ab wann können wir als Mieter/Mieterschaft gegen solch eine Fahrlässigkeit des Eigentümers vorgehen?

    Macht es Sinn geschlossen als Mieterschaft vorzugehen und Mietminderungen als Mieterschaft anzukündigen auch wenn nicht alle Wohnungen mit Schimmel befallen sind?

    Wie können wir sicherstellen, dass wir juristisch auf der sicheren Seite sind?

    Macht es evtl. Sinn einen Sachverständigen hinzuzuziehen?

    VG

  • Bauliche Mängel müssen behoben werden. Beim Schimmel ist hier zunächst die Ursache zu klären. Mietminderung können selbstverständlich nur die geltend machen, deren Wohnungen einen Mangel aufweisen, der Rest sollte das tunlichst unterlassen.

    Ansonsten ist es dem Eigentümer überlassen, wofür er wie viel Geld ausgibt. Es ist nicht die Entscheidung der Mieter, welche Maßnahmen sinnvoll sind und welche nicht.

  • Ab wann können wir als Mieter/Mieterschaft gegen solch eine Fahrlässigkeit des Eigentümers vorgehen?

    Zum einen kommt es auf die Schwere der Mängel an, zum anderen müsst ihr eine Fahrlässigkeit auch nachweisen.

    Um was für Mängel geht es denn - abgesehen vom Schimmel - denn konkret?

    Macht es Sinn geschlossen als Mieterschaft vorzugehen und Mietminderungen als Mieterschaft anzukündigen auch wenn nicht alle Wohnungen mit Schimmel befallen sind?

    Nein, jeder Mietvertrag muss gesondert betrachtet werden. Ist eine Wohnung nicht von Schimmel betroffen, kann auch keine Mietminderung durchgesetzt werden.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Das ist zwar ärgerlich, aber eine zwingende Fahrlässigkeit erkenne ich hieraus nicht. Solche Instandsetzungen gehen ja ordentlich ins Geld, was beim Vermieter ggfs. nicht vorhanden ist.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • - Türanlage kaputt, die Tür schließt nicht richtig

    Dies muss instandgesetzt werden, sodass die Tür ihre Funktion erfüllen kann.

    - Keller feucht

    Je nach Baujahr des Hauses und/oder Nutzungsverhalten ist das normal bzw zu erwarten. Wenn "Altbau" wirklich Altbau vor dem 2. Weltkrieg bedeutet, dann sind feuchte Keller normal, denn damals hatte man keine Abdichtungen am Keller. Wenn man einen solchen Altbau anmietet, kann man keinen trockenen Keller erwarten, es sei denn das ist explizit vereinbart. Unser Keller aus dem BJ ist auch feucht. Ist eben so, seit über 100 Jahren, und lässt sich auch nicht einfach und schon gar nicht schnell und kostengünstig beheben.

    - Fenster veraltet und teilweise undicht

    Wenn dies bei Abschluss des Mietvertrages bereits auch so war, stellt dies keinen Mangel dar. Alte Fenster per se sind kein Mangel, erst wenn sie ihre Funktion nicht mehr erfüllen.

    - Immer wieder Probleme mit der Heizung

    Es steht dem Vermieter frei, ob er reparieren oder ersetzen will. Zumal es aktuell auch gar nicht so einfach ist, überhaupt Handwerker und/oder Material für einen Heizungsaustausch zu bekommen. Da wartet man Monate.

    Diese "Mängel" sind letztlich alle im Entscheidungsbereich des Vermieters. Er muss die Funktion gewährleisten, sei es bei den Fenstern, der Tür oder der Heizung. Nicht mehr und nicht weniger. Zumal diese Sachen mit wirklich sehr hohen Kosten verbunden sind, die man auch erst einmal bezahlen können muss und die sich aus den Mieten finanzieren müssen.

  • - Türanlage kaputt, die Tür schließt nicht richtig

    - Keller feucht

    - Fenster veraltet und teilweise undicht

    - Immer wieder Probleme mit der Heizung

    Ich würde das mal zunächst als die typischen Probleme sehen, mit denen man rechnen muß, wenn man einen Altbau anmietet.

    Türanlage müsste zwar nicht schön. allerdings schon funktionstüchtig sein, denke ich.

    Abhängig vom Baujahr sind feuchte Keller und alte und undichte Fenster sozusagen Bauartbedingt. Die alternative bestünde dann darin sich ggfls. eine Wohnung zu suchen, die den eigenen Ansprüchen genügt.

    Probleme mit der Heizung sind zwar ärgerlich, und können in der Tat zu einer Mietminderung führen. Da muß man dann aber eben recht genau Art und Umfang der Probleme bewerten.

    Oder um es mal zu vereinfachen, im Sommer eine Mietminderung wegen einer defekten Heizung zu verlangen ist eben hinfällig. entscheident ist immer das Maß der tatsächlichen Beeinträchtigung auf die Mietsache.

    insbesondere sind einige Wohnungen von Schimmel befallen.

    Da gilt es zunächst mal die Ursache zu klären. Sind das Baumängel, oder ist das das Heiz- oder Wohnverhalten der Mieter usw. usw.?

    Nun hat der neue Eigentümer seit kurzem begonnen oberflächliche Schönheitsverbesserungen vorzunehmen anstatt an Stellen zu investieren, die viel mehr Sinn machen.

    Ab wann können wir als Mieter/Mieterschaft gegen solch eine Fahrlässigkeit des Eigentümers vorgehen?

    Verstehe die Frage nicht? Gegen was willst du warum vorgehen? Hast du vor die Bauleitung, gerichtlich angeordnet, zu übernehmen, oder was stellst du dir vor?

  • Mir ist klar, dass der Eigentümer selber entscheiden kann, wie er in das Gebäude investiert. Aber wenn er lieber im Treppenhaus in oberflächliche (Un)Schönheitsmaßnahmen investiert, anstatt z.B. die Türanlage zu erneuern, erscheint uns das etwas suspekt.

    Vielen Dank für Eure Beiträge.

  • Vermutlich ist das einfach eine Kostenfrage. Oberflächliche Reparaturen sind bedeutend günstiger, als eine Türanlage.

    Handelt es sich um einen Altbau mit Denkmalschutz, können solche Türen richtig ins Geld gehen. Wir durften letztens für so eine einzelne (!) Tür fast 20.000 € zahlen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Angenommen ich bin ein Hausbesitzer und habe genug Geld um das Haus neu streichen zu lassen aber nicht genug Geld um das Dach zu reparieren. Dann lass ich erst mal das Haus streichen und warte darauf, dass mir das Dach auf den Kopf fällt? :/

  • Angenommen ich bin ein Hausbesitzer und habe genug Geld um das Haus neu streichen zu lassen aber nicht genug Geld um das Dach zu reparieren. Dann lass ich erst mal das Haus streichen und warte darauf, dass mir das Dach auf den Kopf fällt?

    Angenommen ich bin Mieter und habe zwar genug Geld für das neuste I-Phone und den neuesten geleasten Mercedes, aber nicht genug Geld um meine Miete zu bezahlen.......

    Und was lernen wir daraus? Es gibt offenbar kein Anrecht auf scheinbar rationales Handeln des Gegenüber.

  • Angenommen ich bin Mieter und habe zwar genug Geld für das neuste I-Phone und den neuesten geleasten Mercedes, aber nicht genug Geld um meine Miete zu bezahlen.......

    Und was lernen wir daraus? Es gibt offenbar kein Anrecht auf scheinbar rationales Handeln des Gegenüber.

    So viel ich weiß kann ein Vermieter seinem Mieter, der seine Miete nicht zahlt, fristlos kündigen...

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