Hallo,
ich miete in einem Altbau, das letztes Jahr den Eigentümer gewechselt hat. Das Gebäude weist viele Mängel auf, insbesondere sind einige Wohnungen von Schimmel befallen. Nun hat der neue Eigentümer seit kurzem begonnen oberflächliche Schönheitsverbesserungen vorzunehmen anstatt an Stellen zu investieren, die viel mehr Sinn machen.
Ab wann können wir als Mieter/Mieterschaft gegen solch eine Fahrlässigkeit des Eigentümers vorgehen?
Macht es Sinn geschlossen als Mieterschaft vorzugehen und Mietminderungen als Mieterschaft anzukündigen auch wenn nicht alle Wohnungen mit Schimmel befallen sind?
Wie können wir sicherstellen, dass wir juristisch auf der sicheren Seite sind?
Macht es evtl. Sinn einen Sachverständigen hinzuzuziehen?
VG