Photovoltaik bei Einliegerwohnung

  • Hallo, ich habe ein Einfamilienhaus und vermiete eine Einliegerwohnung.

    In den Betriebskosten berechne ich dem Mieter die Stromkosten anhand eines ungeeichten Nebenzählers zum Arbeitspreis meines Stromversorgers.

    Nun plane ich die Installation einer Photovoltaik Anlage. Ist es dann immer noch zulässig die Kosten für die ELW anhand der Arbeitskosten beim Stromversorger zu berechnen?

    Ich trage ja die Investition selber und will dann nicht den Ertrag an den Mieter verschenken.

    Ich habe von gesetzlichen Regelungen für Mieterstrom gehört, aber dafür müsste die ELW ja einen eigenen Stromanschluss haben!?

  • Soweit ich verstehe, speist grundsätzlich den Strom Deiner Solaranlage ins Netz ein und der Mieter (und Du) kauft dann den Verbrauchsstrom vom Stromversorger ein. Es gibt für diese beiden Vorgänge (Solar-Einspeisung und Haushalts-Verbrauch) dann zwei getrennte Zähler.

    Dem Mieter Deinen Solarstrom zu verkaufen ist rechtlich nicht einfach, da Du dann als Firma auftreten und als Stromversorger registriert sein müsstest. Auch die Regelungen zum Mieterstrom sind meiner Meinung nach zu kompliziert und daher kaum praktikabel.

    Aber wenn sowieso die Elektro-Anlage umgebaut wird, könntest Du vielleicht auch für die Einliegerwohnung einen separaten (Verbrauchs-) Zähler einbauen lassen.

  • Das ist möglich, dass man als Vermieter als Stromversorger auftritt und den selbst produzierten Strom an den Mieter verkauft. Dafür gab es zum 1.8.2017 eine Gesetzesänderung. Allerdings gibt es Vorschriften. So darf beispielsweise der Preis höchstens 90% vom Preis des Grundversorgers der Region sein. Auch darf der Stromliefervertrag nicht mit dem Mietvertrag gekoppelt sein, sondern muss eigenständig sein. Denn man kann den Mieter nicht zwingen, den Strom vom Vermieter abzunehmen, da gesetzlich das Recht zur freien Wahl des Stromanbieters besteht.

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