Beiträge von Aralos

    Hallo, ich habe ein Einfamilienhaus und vermiete eine Einliegerwohnung.

    In den Betriebskosten berechne ich dem Mieter die Stromkosten anhand eines ungeeichten Nebenzählers zum Arbeitspreis meines Stromversorgers.

    Nun plane ich die Installation einer Photovoltaik Anlage. Ist es dann immer noch zulässig die Kosten für die ELW anhand der Arbeitskosten beim Stromversorger zu berechnen?

    Ich trage ja die Investition selber und will dann nicht den Ertrag an den Mieter verschenken.

    Ich habe von gesetzlichen Regelungen für Mieterstrom gehört, aber dafür müsste die ELW ja einen eigenen Stromanschluss haben!?

    Guten Abend,

    ich vermiete eine Einliegerwohnung, in der kein Wärmeverbrauch gemessen wird.

    Daher vermiete ich mit Pauschalbetrag.

    Gibt es eine Möglichkeit, diesen Betrag an die Entwicklung eines Preisindexes zu koppeln?

    Alternativ überleg ich mir, ob ich die Rechnungen für Heizöl im Verhältnis zu den Wohnflächen umlegen könnte. Da ist aber das Problem, dass die Lieferungen nicht regelmäßig ein Mal pro Jahr kommen.

    Andere Ideen?

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