Hallo, ich habe ein Einfamilienhaus und vermiete eine Einliegerwohnung.
In den Betriebskosten berechne ich dem Mieter die Stromkosten anhand eines ungeeichten Nebenzählers zum Arbeitspreis meines Stromversorgers.
Nun plane ich die Installation einer Photovoltaik Anlage. Ist es dann immer noch zulässig die Kosten für die ELW anhand der Arbeitskosten beim Stromversorger zu berechnen?
Ich trage ja die Investition selber und will dann nicht den Ertrag an den Mieter verschenken.
Ich habe von gesetzlichen Regelungen für Mieterstrom gehört, aber dafür müsste die ELW ja einen eigenen Stromanschluss haben!?