Hallo zusammen
Wir haben eine Mieterhöhung erhalten.
Grundsätzlich ist die Mieterhöhung wohl in Ordnung (letzte Mieterhöhung war vor gut drei Jahren, Kappungsgrenze eingehalten). Allerdings wurde die Miete der Garage um 50 % erhöht, was aus unserer Sicht so nicht akzeptabel ist. Zu diesem Thema haben wir noch Fragen, die wir uns bisher nicht beantworten konnten.
1. Die Garage war von Anfang an mit separatem Preis im Mietvertrag ausgewiesen (Grundmiete X€, Nebenkosten Y€, Tiefgarage Z€). Es besteht ein einheitliches Mietverhältnis. Wie/ nach welchen Regeln/in welcher Höhe kann der Preis für Garage (im Zusammenhang mit einer Mieterhöhung für den Wohnraum) erhöht werden?
2. Gelten 15% Kappungsgrenze bei einem einheitlichen Mietverhältnis für Garage und Wohnung zusammen? Oder jeweils 15%
3. Die Garage ist bereits im Mietspiegel als wertsteigerndes Merkmal berücksichtigt. Können dann trotzdem die Kosten für die Garageseparat nochmal erhöht werden?
Danke schon mal für Hinweise zu diesen Fragen!