Danke für deine Antwort, Fruggel!
Noch eine Nachfrage: Da im Mietspiegel die Garage als wertsteigerndes Merkmal angegeben wird, ist dann die ortsübliche Vergleichsmiete der Betrag der Miete für Wohnraum und Garage zusammen. Oder bestimmt das die neue Miete für den Wohnraum, die Garage kommt aber on top dazu?
Wenn ich das hier lese, verstehe ich es eher so, dass die ortsübliche Vergleichsmiete die Gesamtmiete für Wohnraum und Garage ist.
Wird in einem einheitlichen Mietverhältnis über Wohnraum und Stellplatz die Stellplatzmiete erhöht, kann dies lediglich im Rahmen der Erhöhung der Miete für den Wohnraum geschehen. Im Rahmen der Vergleichsmiete wird der Wert der Stellplatzmiete zu dem Wert der Wohnraummiete hinzuaddiert. Entscheidend ist die Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete für das gesamte Mietobjekt, das sich aus Wohnraum und Stellplatz zusammensetzt.
Wenn die Miete laut Spannenmittelwert des Mietspiegels 1000€ wären und die Garage bisher mit 50€ ausgewiesen war, sind das dann 950€ (Wohnraum) und 50€ (Garage) oder 1000€ (Wohnraum) und 50€ (Garage)?
Vielen Dank nochmal!
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