Wohnung mit Stellplatz - Räumung vor Mietende

  • Hallo

    Folgender Sachverhalt:
    Wir haben fristgerecht zum 31.3.22 gekündigt.

    Die Wohnung ist geräumt und ohne Mängel übergeben (18.3.22) inkl. "Aussenprüfung" (Terrasse)

    Am Tag der Übergabe, 13 Tage vor Ende des Mietvertrags, wollte unser Vermieter aus "versicherungstechnischen" Gründen das wir den im Mietvertrag festgelegten Stellplatz räumen.

    Hier steht unser Wohnmobil mit Saisonzulassung (StVO zulässig).
    Am 1.4. beginnt der Zeitraum der Zulassung. Vorher würden wir uns illegal im öffentlichen Verkehrsraum bewegen.

    Als "Friedensangebot" hat man uns jetzt angeboten, wir könnten ihm schriftlich versichern, das wir jegliche Haftung ausschließen (Schäden die an unserem Fzg. entstehen könnten)

    Meine eigene Meinung:
    1. Wir haben die Wohnung inkl. Stellplatz bis Ende des Monats gemietet. Somit darf das Fahrzeug noch dort stehen - genau genommen bis 31.3.22 - 23:59

    2. Versicherungstechnisch mag es Probleme geben, wegen dem Saisonkennzeichen - die bestanden dann aber auch während wir dort gewohnt haben. Er sagte uns das sei jetzt anders! Wir hätten kein Auge mehr drauf!

    3. Sein Haus ist versichert - wenn bspw. ein herunterfallender Dachziegel das Auto beschädigt - ist das sein Versicherungsfall - egal ob Saisonkennzeichen oder nicht!

    4. Wenn die Kids der Nachbarn (Nachbargrundstück - nur durch einen niedrigen Zaun getrennt) unser Auto auf seinem Grundstück beschädigen - ist das ein fall für die Haftpflicht der Eltern der Kinder.

    5. Wenn unser Auto brennt und sein Haus schaden nimmt, sind wir wegen dem Saisonkennzeichen nicht versichert. Evtl. greift dann unsere Haftpflicht? Ich weis es nicht, aber das war nicht sein Problem.

    Im Prinzip könnten wir es auch aussitzen - es sind jetzt nur noch gut 9 Tage. Aber wir wollen auch klar mit unserem Vermieter kommunizieren.

    Einen neuen Stellplatz haben wir keinen, zumal das Fahrzeug sowieso zum Verkauf steht. Eine Überführung wäre möglich, aber ich halte es nicht für nötig.

    Ich fahre das Fahrzeug am 31.3. 22 um 23:59 bzw. 0:00 vom Hof...:)

    Freue mich auf eure Antworten!

    LG

    Andy

  • Wir haben die Wohnung inkl. Stellplatz bis Ende des Monats gemietet. Somit darf das Fahrzeug noch dort stehen - genau genommen bis 31.3.22 - 23:59

    Genau so ist es. Mehr gibt es dazu eigentlich nicht zu sagen.

    Es gibt zwar eine gewisse Obhutspflicht für die Mietsachen, was aber nicht heißt, dass man täglich danach schauen muss.

    Was würde man denn im laufenden Mietverhältnis machen, wenn man mal ein paar Tage im Urlaub ist? Da gibt es auch niemanden, der auf das Auto schaut.

    Unterbreite ihm das "Friedensangebot", dass Du einmal pro Woche den Stellplatz prüfst. Das ist vollkommen ausreichend.

    Ich würde allerdings pro Forma den Mietvertrag prüfen. Es ist nicht ausgeschlossen, dass der Vermieter das Abstellen von nicht angemeldeten Fahrzeugen ablehnt.

    Wenn unser Auto brennt und sein Haus schaden nimmt, sind wir wegen dem Saisonkennzeichen nicht versichert. Evtl. greift dann unsere Haftpflicht?

    Nur meine Laienhafte Meinung: Wenn das Auto abgemeldet ist, gibt es eben keinen Versicherungsschutz. Da greift vermutlich auch eure Haftpflichtversicherung nicht, die sowieso nur bei fahrlässigem Verhalten reguliert.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Tatsächlich sind Fahrzeuge mit Saionkennzeichen auch außerhalb der Saison beitragsfrei versichert, sofern sie nicht komplett abgemeldet sind (und die Versicherung gekündigt ist). Es darf nur nicht im Straßenverkehr bewegt werden.

    Ich sehe hier keinen Grund, warum der Vermieter hier etwas unternehmen könnte. Er trägt keine finanziellen Risiken. Wenn euer Fahrzeug beschädigt wird, tragt ihr ohnehin die Kosten, sofern kein Schädiger ermittelt werden kann. Da ihr dann vermutlich nicht beweisen könnt, wer was gemacht gat, und euer Fahrzeug außerhalb der Saison nicht durch die Versicherung abgedeckt ist für derartige Schäden, bleibt ihr auf dem schaden sitzen. Aber das ist allein euer Risiko und hat mit dem Vermieter nichts zu tun.

  • Hallo,

    und vielen Dank für die beiden Antworten.

    Wir sind offensichtlich im Recht: ich habe bei unserer KFZ-VERSICHERUNG angerufen. Unser Auto ist wenn es auf Privatgrund steht auch außerhalb der Saison beitragsfrei genauso versichert wie in der Saison - Haftpflicht und Teilkasko. Alle Schäden die auch im Stand entstehen können sind versichert. Im Fall das unser Auto brennt und das Haus beschädigt greift die Haftpflicht.

    Das Auto gilt also in der "offseason" nicht als abgemeldet sondern ist angemeldet und versichert. Man darf es nur nicht bewegen.

    Für alle Schäden die jemand anderes verursacht, ist jemand anderes versichert, sofern der Verusacher zu ermitteln ist.

    Wir haben dem Vermieter jetzt 2 E-Mails (zwischen drin eine Antwort in der er schreibt das dass alles nicht sicher sei) geschrieben. Mal abwarten ob er noch einmal reagiert. Es sind jetzt noch gut 6 Tage...

    Vielen Dank nochmals für eure Unterstützung! Beide Antworten fand ich hilfreich!! Super!!

    LG Andy

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