Beiträge von BetiAndy

    Hallo,

    und vielen Dank für die beiden Antworten.

    Wir sind offensichtlich im Recht: ich habe bei unserer KFZ-VERSICHERUNG angerufen. Unser Auto ist wenn es auf Privatgrund steht auch außerhalb der Saison beitragsfrei genauso versichert wie in der Saison - Haftpflicht und Teilkasko. Alle Schäden die auch im Stand entstehen können sind versichert. Im Fall das unser Auto brennt und das Haus beschädigt greift die Haftpflicht.

    Das Auto gilt also in der "offseason" nicht als abgemeldet sondern ist angemeldet und versichert. Man darf es nur nicht bewegen.

    Für alle Schäden die jemand anderes verursacht, ist jemand anderes versichert, sofern der Verusacher zu ermitteln ist.

    Wir haben dem Vermieter jetzt 2 E-Mails (zwischen drin eine Antwort in der er schreibt das dass alles nicht sicher sei) geschrieben. Mal abwarten ob er noch einmal reagiert. Es sind jetzt noch gut 6 Tage...

    Vielen Dank nochmals für eure Unterstützung! Beide Antworten fand ich hilfreich!! Super!!

    LG Andy

    Hallo

    Folgender Sachverhalt:
    Wir haben fristgerecht zum 31.3.22 gekündigt.

    Die Wohnung ist geräumt und ohne Mängel übergeben (18.3.22) inkl. "Aussenprüfung" (Terrasse)

    Am Tag der Übergabe, 13 Tage vor Ende des Mietvertrags, wollte unser Vermieter aus "versicherungstechnischen" Gründen das wir den im Mietvertrag festgelegten Stellplatz räumen.

    Hier steht unser Wohnmobil mit Saisonzulassung (StVO zulässig).
    Am 1.4. beginnt der Zeitraum der Zulassung. Vorher würden wir uns illegal im öffentlichen Verkehrsraum bewegen.

    Als "Friedensangebot" hat man uns jetzt angeboten, wir könnten ihm schriftlich versichern, das wir jegliche Haftung ausschließen (Schäden die an unserem Fzg. entstehen könnten)

    Meine eigene Meinung:
    1. Wir haben die Wohnung inkl. Stellplatz bis Ende des Monats gemietet. Somit darf das Fahrzeug noch dort stehen - genau genommen bis 31.3.22 - 23:59

    2. Versicherungstechnisch mag es Probleme geben, wegen dem Saisonkennzeichen - die bestanden dann aber auch während wir dort gewohnt haben. Er sagte uns das sei jetzt anders! Wir hätten kein Auge mehr drauf!

    3. Sein Haus ist versichert - wenn bspw. ein herunterfallender Dachziegel das Auto beschädigt - ist das sein Versicherungsfall - egal ob Saisonkennzeichen oder nicht!

    4. Wenn die Kids der Nachbarn (Nachbargrundstück - nur durch einen niedrigen Zaun getrennt) unser Auto auf seinem Grundstück beschädigen - ist das ein fall für die Haftpflicht der Eltern der Kinder.

    5. Wenn unser Auto brennt und sein Haus schaden nimmt, sind wir wegen dem Saisonkennzeichen nicht versichert. Evtl. greift dann unsere Haftpflicht? Ich weis es nicht, aber das war nicht sein Problem.

    Im Prinzip könnten wir es auch aussitzen - es sind jetzt nur noch gut 9 Tage. Aber wir wollen auch klar mit unserem Vermieter kommunizieren.

    Einen neuen Stellplatz haben wir keinen, zumal das Fahrzeug sowieso zum Verkauf steht. Eine Überführung wäre möglich, aber ich halte es nicht für nötig.

    Ich fahre das Fahrzeug am 31.3. 22 um 23:59 bzw. 0:00 vom Hof...:)

    Freue mich auf eure Antworten!

    LG

    Andy

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