Guten Tag zusammen,
ist der Vermieter auf mein Verlangen hin verpflichtet, mir die Heizkostenabrechnung des Vor-Mieters zu zeigen ?
Oder darf er sich weigern ?
Hintergrund:
Ich vermute,dass der Vermieter vorsätzlich und bewusst die Nebenkosten deutlich zu niedrig angesetzt hat, um mir die Wohnung möglichst günstig zu vermieten. Ich habe eine Nachzahlung nur für Heizkosten in Höhe von 1.100 Euro für eine 72qm-Wohnung.
DANKE für die Antwort !