Heizkosten - Abrechnung des Vormieters

  • Guten Tag zusammen,

    ist der Vermieter auf mein Verlangen hin verpflichtet, mir die Heizkostenabrechnung des Vor-Mieters zu zeigen ?

    Oder darf er sich weigern ?

    Hintergrund:

    Ich vermute,dass der Vermieter vorsätzlich und bewusst die Nebenkosten deutlich zu niedrig angesetzt hat, um mir die Wohnung möglichst günstig zu vermieten. Ich habe eine Nachzahlung nur für Heizkosten in Höhe von 1.100 Euro für eine 72qm-Wohnung.

    DANKE für die Antwort !

  • Hallo flitzi2202,

    "ist der Vermieter auf mein Verlangen hin verpflichtet, mir die Heizkostenabrechnung des Vor-Mieters zu zeigen ?"
    Nein, er darf es nicht einmal. Datenschutz.

    "Ich vermute,dass der Vermieter vorsätzlich und bewusst die Nebenkosten deutlich zu niedrig angesetzt hat, um mir die Wohnung möglichst günstig zu vermieten."
    Du darfst das vermuten, davon hält Dich niemand ab.

    "Ich habe eine Nachzahlung nur für Heizkosten in Höhe von 1.100 Euro für eine 72qm-Wohnung."
    Das ist -zugegeben- herb. Hier müsste man aber die Dir zustehende Heizkostenabrechnung einsehen.

  • Man kann auch vermuten, dass Sie gegenüber Ihren Vormieter einfach etwas zu toll geheizt haben. Wie soll das wohl Ihr neuer Vermieter in Voraus ahnen?

  • ist der Vermieter auf mein Verlangen hin verpflichtet, mir die Heizkostenabrechnung des Vor-Mieters zu zeigen ?

    Nein!

    Oder darf er sich weigern ?

    Ja.

    Hintergrund:

    Ich vermute,dass der Vermieter vorsätzlich und bewusst die Nebenkosten deutlich zu niedrig angesetzt hat, um mir die Wohnung möglichst günstig zu vermieten. Ich habe eine Nachzahlung nur für Heizkosten in Höhe von 1.100 Euro für eine 72qm-Wohnung.

    Eine zu niedrig angesetzte Vorauszahlung der Betriebskosten ist auf keinen Fall schädlich. Der VM hätte auch keine Vorauszahlung verlangen können: Kommentar zum Urteil - Zu niedrige Betriebskostenvorauszahlung- Berliner MieterGemeinschaft e.V.

    Wenn es sich in Ihrem Fall nur um die Heizkosten handelt, haben Sie es als Mieter in der Hand, den Verbrauch zu überwachen und im Rahmen zu halten. Seit Jahren wird in allen Medien davon berichtet, dass der Mieter sich einen Gebäude/Energiepass bei der Neuvermietung von Wohnungen zeigen lassen soll. Wenn Sie es nicht gemacht haben, haben Sie es versäumt, sich davon zu überzeugen, dass dieses Haus/die Wohnung ein Energiefresser ist.

    Damit haben Sie auf der ganzen Linie schlechte Karten erwischt.
    Zum Vergleich: Ich bezahle für eine 73 m² Dachgeschoßwohnung für das Jahr 2010 Heizung und Warmwasser zusammen 544,- Euro. Und wir frieren nicht, weil das Haus optimal (Wände und Dach) gedämmt ist.

  • Hallo flitzi2202,
    Sie koennen versuchen die Heizkostenabrechnung direkt von Ihren Vormieter zu bekommen oder vom Nachbar soweit Vergleiche moeglich sind. Und sollte sich Ihre Vermutung herausstellen, dann kann eventuell ein "Vorsatz" vorliegen. Weitere Info ueber die Folgen kann Ihnen bestimmt ein Rechtsanwalt besser helfen.

    Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung
    D-D-I

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

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