Beiträge von flitzi2202

    Guten Tag zusammen,

    ist der Vermieter auf mein Verlangen hin verpflichtet, mir die Heizkostenabrechnung des Vor-Mieters zu zeigen ?

    Oder darf er sich weigern ?

    Hintergrund:

    Ich vermute,dass der Vermieter vorsätzlich und bewusst die Nebenkosten deutlich zu niedrig angesetzt hat, um mir die Wohnung möglichst günstig zu vermieten. Ich habe eine Nachzahlung nur für Heizkosten in Höhe von 1.100 Euro für eine 72qm-Wohnung.

    DANKE für die Antwort !

    Guten Tag zusammen,

    mein Sohn hat seine Wohnung gekündigt. Er hat genau 2 Jahre in der Mietwohnung gewohnt. Die Wohnung wurde teilrenoviert übergeben (Wände waren gestrichen, aber ziemlich amateurhaft).

    In den 2 Jahren hat er keine Schönheitsreparaturen durchgeführt. Die Wohnung ist in einem recht guten Zustand, die Wände sind nicht verschmutzt.

    In seinem Formular-Mietvertrag hat er folgende Klauseln bzgl. Schönheitsreparaturen stehen:

    "3. Die Schönheitsreparaturen werden vom Mieter getragen.
    Hat der Mieter die Schönheitsreparaturen übernommen, so hat er spätestens bei Ende des Mietverhältnisses alle bis dahin – je nach dem Grad der Abnutzung oder Beschädigung- erforderlichen Arbeiten auszuführen"

    Als weitere Vereinbarung hat der Vermieter handschriftlich hinzugefügt:

    „Die Wohnung ist nach Auszug renoviert zu übergeben.“

    Mein Frage: „Was muss mein Sohn beim Auszug denn jetzt übernehmen?“

    Muss er alle Wände neu streichen ?

    DANKE für die Antwort.

    Guten Tag Zusammen,

    ich wohne seit einiger Zeit in einem Mehrfamilenhaus, in dem im Erdgeschoß ein Restaurant ist. 2 Wohnungen in der 1. Etage, 2 Wohnungen in der 2. Etage.

    Nun habe ich die erste Nebenkostenabrechnung erhalten.
    Ich soll für ein 75 qm-Wohnung, belegt mit 2 Personen, für die Monate September 2009 bis Dezember 2009 isgesamt 620 Euro Heizkosten und Warmwasser bezahlen ( für 4 Monate !!)

    Die Heizkosten des Restaurants sind in den Gesamt-Heiz-Kosten enthalten. Es handelt sich um eine zentrale Gasheizung für das gesamte Haus. Es existiert keine gesonderte Heizanlage für das Restaurant. Die Verteilung der Heizkosten erfolgte nach dem 30/70 Schlüssel.

    Meine Frage: Ist es zulässig, dass das Restaurant an der Gemeinschafts-Heizanlage mit angeschlossen ist und die Heiz-Kosten des Restaurants in die Gesamt-Abrechnung des Hauses mit einfließen ?

    DANKE für eure Hilfe.

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