Guten Tag zusammen,
mein Sohn hat seine Wohnung gekündigt. Er hat genau 2 Jahre in der Mietwohnung gewohnt. Die Wohnung wurde teilrenoviert übergeben (Wände waren gestrichen, aber ziemlich amateurhaft).
In den 2 Jahren hat er keine Schönheitsreparaturen durchgeführt. Die Wohnung ist in einem recht guten Zustand, die Wände sind nicht verschmutzt.
In seinem Formular-Mietvertrag hat er folgende Klauseln bzgl. Schönheitsreparaturen stehen:
"3. Die Schönheitsreparaturen werden vom Mieter getragen.
Hat der Mieter die Schönheitsreparaturen übernommen, so hat er spätestens bei Ende des Mietverhältnisses alle bis dahin – je nach dem Grad der Abnutzung oder Beschädigung- erforderlichen Arbeiten auszuführen"
Als weitere Vereinbarung hat der Vermieter handschriftlich hinzugefügt:
„Die Wohnung ist nach Auszug renoviert zu übergeben.“
Mein Frage: „Was muss mein Sohn beim Auszug denn jetzt übernehmen?“
Muss er alle Wände neu streichen ?
DANKE für die Antwort.