Guten Morgen,
angenommen ein Vermieter hat für die Anmietung einer Wohnung der Mietpartei einen Mietvertrag erstellt und per Email übermittelt. Die Mietpartei hat nun zeitgleich für eine andere Wohnung eine Zusage bekommen und möchte von dem besagten, noch nicht unterschriebenen Mietvertrag zurücktreten.
Auf der Zuvor ausgefüllten Selbstauskunft wurde für genau einen solchen Fall eine Klausel hinterlegt, die besagt, dass hierbei eine Entschädigung für Kopie, Porto, Arbeitszeit usw. in höhe von 100 Euro an den Vermieter zu zahlen ist.
Kann so etwas rechtlich möglich sein? Die Recherchen haben bisher nur ergeben, dass im Falle einer erfolgreichen Vermietung die Aufwände nicht an die Mietpartei überschrieben werden dürfen.
Vielen Dank
Beste Grüße