Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
Vollkommen korrekt, in der Selbstauskunft wurden keinerlei Vertragsdetails besprochen. Sie stellte also in keinem Fall einen Vorvertrag dar.
Lediglich die üblichen persönlichen Angaben zu einziehen Personen wie Adresse, Beruf, etc..
Im Gegenteil sind im zugesendeten Vertrag Mieterhöhungen beschrieben, die im Vorfeld weder im Inserat, schriftlich per Mail, noch mündlich besprochen bzw. betitelt wurden.
Per Mail wurde nur im Vorfeld mitgeteilt, dass die Wohnung für die Partei fest reserviert sei, was allerdings vor Einsicht in den Vertrag nicht bindend sein kann, oder?
nach weiterer Recherche
Es kann jedoch vereinbart werden, daß bei Nichtzustandekommen eines Mietvertrages
die in Erfüllung des Auftrages nachweisbar entstandenen Auslagen zu erstatten sind."
Demnach könnte es also rechtens sein, korrekt? Wäre der Markler an dieser
Stelle in der Beweispflicht?
Vielen Dank
Beste Grüße
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