Beiträge von DeeHa

    Guten Tag,

    vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

    Vollkommen korrekt, in der Selbstauskunft wurden keinerlei Vertragsdetails besprochen. Sie stellte also in keinem Fall einen Vorvertrag dar.

    Lediglich die üblichen persönlichen Angaben zu einziehen Personen wie Adresse, Beruf, etc..

    Im Gegenteil sind im zugesendeten Vertrag Mieterhöhungen beschrieben, die im Vorfeld weder im Inserat, schriftlich per Mail, noch mündlich besprochen bzw. betitelt wurden.

    Per Mail wurde nur im Vorfeld mitgeteilt, dass die Wohnung für die Partei fest reserviert sei, was allerdings vor Einsicht in den Vertrag nicht bindend sein kann, oder?


    nach weiterer Recherche

    Es kann jedoch vereinbart werden, daß bei Nichtzustandekommen eines Mietvertrages

    die in Erfüllung des Auftrages nachweisbar entstandenen Auslagen zu erstatten sind."

    Demnach könnte es also rechtens sein, korrekt? Wäre der Markler an dieser

    Stelle in der Beweispflicht?

    Vielen Dank

    Beste Grüße

    Bitte Zitatfunktion mit Quellenverlinkung nutzen

    Guten Morgen,

    angenommen ein Vermieter hat für die Anmietung einer Wohnung der Mietpartei einen Mietvertrag erstellt und per Email übermittelt. Die Mietpartei hat nun zeitgleich für eine andere Wohnung eine Zusage bekommen und möchte von dem besagten, noch nicht unterschriebenen Mietvertrag zurücktreten.

    Auf der Zuvor ausgefüllten Selbstauskunft wurde für genau einen solchen Fall eine Klausel hinterlegt, die besagt, dass hierbei eine Entschädigung für Kopie, Porto, Arbeitszeit usw. in höhe von 100 Euro an den Vermieter zu zahlen ist.

    Kann so etwas rechtlich möglich sein? Die Recherchen haben bisher nur ergeben, dass im Falle einer erfolgreichen Vermietung die Aufwände nicht an die Mietpartei überschrieben werden dürfen.

    Vielen Dank

    Beste Grüße

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