Laut meinem Mietvertrag werden alle Nebenkosten incl. Heizkosten gleichmäßig nach Wohneinheiten geteilt. (50:50 bei zwei Wohneinheiten im Haus)
Allerdings unterscheiden sich die beiden Wohneinheiten in Größe und Bewohnerzahl. Ich wohne alleine in der 40m² DG-Wohnung. In der 60m² Wohnung wohnen 2 Personen.
Ist diese Klausel zum Verteilungschlüssel überhaupt wirksam? Auf welche Gesetzesgrundlage könnte ich mich berufen?
Falls unwirksam, welche Regelung tritt dann in Kraft?
Danke im Voraus
!
Noch eine Ergänzung: Falls die Klausel unwirksam sein sollte, beträfe das dann auch das vergangene Jahr 2021 ?