Klausel zum Verteilerschlüssel der Nebenkosten

  • Laut meinem Mietvertrag werden alle Nebenkosten incl. Heizkosten gleichmäßig nach Wohneinheiten geteilt. (50:50 bei zwei Wohneinheiten im Haus)

    Allerdings unterscheiden sich die beiden Wohneinheiten in Größe und Bewohnerzahl. Ich wohne alleine in der 40m² DG-Wohnung. In der 60m² Wohnung wohnen 2 Personen.

    Ist diese Klausel zum Verteilungschlüssel überhaupt wirksam? Auf welche Gesetzesgrundlage könnte ich mich berufen?

    Falls unwirksam, welche Regelung tritt dann in Kraft?

    Danke im Voraus :)!


    Noch eine Ergänzung: Falls die Klausel unwirksam sein sollte, beträfe das dann auch das vergangene Jahr 2021 ?

  • Sofern in der zweiten Wohnung der Vermieter selbst wohnt, so darf diese Vereinbarung im Mietvertrag getroffen werden. Und dabei ist dann auch egal, ob sich eine Benachteiligung ergibt, denn einmal vereinbart ist nun mal bindend. Andernfalls gelten die Vorschriften der Heizkostenverordnung.

  • Danke für deine Antwort Fruggel :) ! Nein der Vermieter wohnt nicht im Haus.

    Wenn ich die Heizkostenverodnung richtig verstehe sind nur Abrechnung nach Fläche und/oder nach gemessenem Verbrauch zulässig?

    Würde das bedeuten der Verteilerschlüssel ist nur in Bezug auf die Heizkosten unwirksam? Die übrigen Nebenkosten blieben unberührt, also weiter nach Wohneinheiten?

    Hierzu habe ich ein eventuell wichtiges Detail vergessen:

    Strom und Wasser werden auch 50:50 abgerechnet, da nur 1 Zähler fürs ganze Haus vorhanden ist.

  • nur Abrechnung nach Fläche und/oder nach gemessenem Verbrauch zulässig?

    Nach der Heizkostenverordnung müssen 30 bis max. 50% der Kosten nach der Wohnfläche abgerechnet werden, der Rest nach Verbrauch. Der Vermieter muss also Messgeräte anbringen, um den Verbrauch zu erfassen.

    Die übrigen Nebenkosten blieben unberührt

    Bei den kalten Nebenkosten kommt es darauf an, was im Vertrag vereinbart ist. Steht dazu nichts drin, so gilt die gesetzliche Bestimmung, und das ist entweder nach der Wohnfläche, oder nach Verbrauch da wo es Messgeräte gibt.

    Mit dem Strom für die Wohnung ist es nochmal etwas Spezielles. Denn dieser gehört nicht zum Katalog der üblichen Betriebskosten. Wenn der Vermieter dazu im Vertrag nichts vereinbart ist, würde er im Streitfall vor Gericht wahrscheinlich sogar auf den Kosten komplett sitzen bleiben. Aber so weit muss es ja nicht kommen, man will ja seinen Verbrauch zahlen, nur eben auf eine korrekte Weise.

  • Danke nochmals!!!! Durch Deine Hilfe bin ich schon deutlich schlauer als vorher :)

    Ich möchte hier definitiv nicht ohne Rücksicht auf Verluste das Maximum rauschlagen, sondern nur eine möglichst faire Lastenteilung erreichen. Unterschrieben habe ich den Mietvertrag vor 2 Jahren, als in der EG-Wohnung nur eine Person wohnte, die viel unterwegs war. Damals wurde die 50/50 Regelung trotz unterschiedlicher Flächen von allen Parteien als fair empfunden. Anfang 2021 fand unten der Mieterwechsel statt.


    In meinem Mietvertrag heißt es nur:

    ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

    ""

    §2 Mietzins und Nebenkosten

    Grundmiete [....]

    Neben der Miete trägt der Mieter die Betriebskosten i.S.d Betriebskostenverordnung (Betr. KV s Anlage 1)

    Die Miete und die Vorauszahlungen auf die Betriebskosten können nach den gesetztlichen Vorschriften angepasst werden.

    Auf die Betriebskosten ist eine monatliche Vorauszahlung von [...] zu zahlen.

    Die Nebenkosten ergeben sich aus den gesamten Betriebskosten i.S.d. Betriebskostenverordnung des Hauses [Straße, HausNr.] und werden zwischen den bewohnenenden Parteien der [Straße, HausNr.] zu gleichen Teilen geteilt. Sie beinhalten:

    Heizung

    Warm & Kaltwasser

    Abwasser

    Strom

    Müllabfuhrgebühren

    Es erfolgt keine seperate Erfassung der Betriebskosten des Mieters. ""

    ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Sorry, ich hätte diese Details gleich in den Eingangspost packen sollen!


    Wenn ich die Heizkostenverordnung richtig verstehe, würde mir vermutlich eine Abrechnung nach Wohnfläche und ggf noch eine Kürzung um 15% wegen nicht erfasstem Verbrauch zustehen? (Weiss ehrlich noch nicht ob ich so hart vorgehen möchte.)

    Bei Strom und Wasser werde ich natürlich nach der getroffenen 50:50 Regelung ebenfalls überproportional belastet (2 zu 1 Personen). Ist dies dennoch Rechtens?

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!