Danke nochmals!!!! Durch Deine Hilfe bin ich schon deutlich schlauer als vorher ![]()
Ich möchte hier definitiv nicht ohne Rücksicht auf Verluste das Maximum rauschlagen, sondern nur eine möglichst faire Lastenteilung erreichen. Unterschrieben habe ich den Mietvertrag vor 2 Jahren, als in der EG-Wohnung nur eine Person wohnte, die viel unterwegs war. Damals wurde die 50/50 Regelung trotz unterschiedlicher Flächen von allen Parteien als fair empfunden. Anfang 2021 fand unten der Mieterwechsel statt.
In meinem Mietvertrag heißt es nur:
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§2 Mietzins und Nebenkosten
Grundmiete [....]
Neben der Miete trägt der Mieter die Betriebskosten i.S.d Betriebskostenverordnung (Betr. KV s Anlage 1)
Die Miete und die Vorauszahlungen auf die Betriebskosten können nach den gesetztlichen Vorschriften angepasst werden.
Auf die Betriebskosten ist eine monatliche Vorauszahlung von [...] zu zahlen.
Die Nebenkosten ergeben sich aus den gesamten Betriebskosten i.S.d. Betriebskostenverordnung des Hauses [Straße, HausNr.] und werden zwischen den bewohnenenden Parteien der [Straße, HausNr.] zu gleichen Teilen geteilt. Sie beinhalten:
Heizung
Warm & Kaltwasser
Abwasser
Strom
Müllabfuhrgebühren
Es erfolgt keine seperate Erfassung der Betriebskosten des Mieters. ""
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Sorry, ich hätte diese Details gleich in den Eingangspost packen sollen!
Wenn ich die Heizkostenverordnung richtig verstehe, würde mir vermutlich eine Abrechnung nach Wohnfläche und ggf noch eine Kürzung um 15% wegen nicht erfasstem Verbrauch zustehen? (Weiss ehrlich noch nicht ob ich so hart vorgehen möchte.)
Bei Strom und Wasser werde ich natürlich nach der getroffenen 50:50 Regelung ebenfalls überproportional belastet (2 zu 1 Personen). Ist dies dennoch Rechtens?