Nachmieterin hält Übernahmevereinbarung nicht ein

  • Hallo,

    Wir haben mit unserer Nachmieterin in Berlin eine Übernahmevereinbarung geschlossen (schriftlich, mit Unterschrift) die besagt, dass die Wohnung unrenoviert und besenrein übergeben wird. Außerdem verbleiben mehrere Möbelstücke und ein Geschirrspüler in der Wohnung, wofür eine Abschlagszahlung von 400€ vereinbart wurde. Der Betrag wurde von ihr auch bezahlt.

    Nach unserem Wegzug aus Berlin nach Florenz hatte die Nachmieterin einen plötzlichen Sinneswandel und will die Wohnung doch nicht mehr im vereinbarten Zustand übernehmen, obwohl sie die Wohnung zuvor mehrmals besichtigt hat. Sie ist sogar vom Mietvertrag zurückgetreten. Sie hat uns mehrere Sprachnachrichten geschickt, in der sie uns wüst als Lügner beschimpft usw. Die Hausverwaltung ist in der Sache wohl auf unserer Seite, kann aber nicht viel tun. Wir haben ja gegenüber dem Vermieter die Verpflichtung, die Wohnung vertragsgerecht zu übergeben (also weiß gestrichen und leer). Die Wohnung nun in diesen Zustand versetzen zu lassen würde uns einige tausend Euro kosten, zusätzlich müssen wir bis dahin auch für die entgangene Miete aufkommen.

    Wie müssen diese Situation nun irgendwie aus Italien lösen, was unglaublich viel zusätzlichen Stress bedeutet.

    Die Fragen die sich mir stellen:

    - Kann die Nachmieterin einfach so von unserer Übernahmevereinbarung zurücktreten?

    - Bei wem liegt nun die Verantwortung, die Wohnung zu renovieren?

    - Welche Möglichkeiten haben wir, um diese Situation zu lösen?

    Vielen Dank für eure Tipps,

    Martin

  • Sie ist sogar vom Mietvertrag zurückgetreten.

    Man kann von einem Mietvertrag nicht zurück treten. Allenfalls hat sie es sich anders überlegt bevor es zur Unterschrift kam, das wäre etwas anderes.

    Kann die Nachmieterin einfach so von unserer Übernahmevereinbarung zurücktreten?

    Unter Umständen, sofern die Vereinbarung vom Zustandekommen des Mietvertrags abhängig gemacht wurde.

    Bei wem liegt nun die Verantwortung, die Wohnung zu renovieren?

    Das hängt davon ab, was zur Renovierung in eurem Vertrag steht. Und dann kommt es auch darauf an, ob die Wände überhaupt renovierungsbedürftig sind. Vielleicht sind sie ja noch in Ordnung.

    Der Betrag wurde von ihr auch bezahlt.

    Das ist doch schon mal gut.

  • Vielen Dank schon mal für die Antwort.

    Sie hat den Mietvertrag unterschrieben. Es kann aber sein, dass die Hausverwaltung den Vertrag wieder einvernehmlich auflösen würde.

    Bzgl. der Wände: Laut Hausverwaltung müssen sie gestrichen werden, vor allem da wir zwei Wände grün gestrichen haben.

    Wenn es jetzt hart auf hart kommt muss ich wohl vorerst die Instandsetzung der Wohnung bezahlen und kann dann den Betrag auf zivilrechtlichem Weg einklagen, sehe ich das so richtig? Wie würden die Erfolgschancen bei so einem Vorgehen stehen und wie lange kann sich das hinziehen?

  • Sie hat den Mietvertrag unterschrieben.

    Somit dürfte die Vereinbarung vermutlich wirksam sein ohne dass man sie auflösen kann. Sollte die Hausverwaltung den Mietvertrag wieder auflösen, wäre es dann also trotzdem an der Nachmieterin, die Vereinbarung zu erfüllen. Ich wüsste also nicht, warum ihr etwas zu bezahlen habt. Die Hausverwaltung wird sich mit Verweis auf die Vereinbarung wohl an die Nachmieterin wenden müssen.

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