Hallo, wir haben die Kündigung wg. Eigenbedarf erhalten mit Kündigungsfrist 28.02.22. Derzeitige Wohnsituation 133m², EG-Wohnung.
Da der Wohnungsmarkt auf sämtlichen Portalen bei 3 Zimmer-Wohnungen aufhört oder alles was größer ist dann viel zu teuer, haben wir ziemlich lange gebraucht um eine neue, entsprechende Wohnung zu finden.
Der Umzug sollte nun eigentlich am 16.2. stattfinden. Nun haben sich aber sowohl im sanitären Bereich als auch bei der Elektrik massiv Probleme ergeben, die sowohl der Vermieter bei der Übernahme als auch wir bei der Übergabe nicht sehen konnten. Dadurch kann der Umzug erstmal nicht stattfinden.
Nun haben wir zwar die nötigen Handwerker, die aber auch nicht von heute auf morgen können. So mussten wir nun den Umzug auf den 2.3. verschieben, da das Umzugsuntenehmen bis Ende Februar komplett ausgebucht ist. Die Übergabe wollten wir dann am 7.3. machen, da ja nach dem Umzug die Wohnung auch noch etwas geputzt werden muss und ordentlich übergeben werden soll.
Unseren aktuellen Vermieter haben wir letzten Samstag per Mail (er wohnt 240 km entfernt) per Mail darüber informiert.
Heute nun haben wir folgende Mail erhalten:
ZitatAlles anzeigen"Widerspruchserklärung
Sehr geehrte Frau xxx,
Hiermit erkläre ich den Widerspruch gegen den weiteren Gebrauch der Wohnung nach der Beendigung des Mietverhältnisses entsprechend der gesetzlichen Kündigungsfrist zum 28.02.2022.
Wie in der Kündigung bereist angeführt, haben wir bereits seinerzeit eine Fortsetzung des Mietverhältnisses gemäß § 545 BGB durch Fortsetzung des Gebrauchs der Mietsache über den Beendigungszeitraum hinaus, widersprochen.
Ich weise nochmals darauf hin, dass wir im Falle einer verspäteten Rückgabe der Wohnung gemäß & 546a BGB eine Nutzungsentschädigung einfordern werden, die mindestens der ursprünglichen Miete betragen wird. Des Weiteren behalten wir uns die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche aufgrund der zu späten Rückgabe vor.
Ungeachtet meiner Vorbemerkungen ist eine Verschiebung der Wohnungsübergabe meinerseits nicht möglich. Eigens für die Wohnungsübergabe und Koordination der Handwerker habe ich zu Beginn der KW 9 Urlaub eingeplant. Aufgrund meiner Tätigkeit bei mind. 6-wöchiger Terminvorausplanung und Begleitung von mind. 2 Fachfirmen von seitens des Arbeitgebers kann ich kurzfristig keinen Urlaub nehmen. In diesem Falle werden Regressanforderungen für meinen Arbeitgeber fällig. U.a werden auch Zusatzkosten für die zusätzliche Anfahrt von 550 km anfallen.
Eine Nutzung der Wohnung würde sich ebenso durch die erneute Beauftragung der Handwerker erheblich verzögern.
Im Sinne einer einvernehmlichen Lösung bitte ich Sie um eine Terminabstimmung für den 28.02.2022. Bitte bestätigen Sie mir den Termin kurzfristig nebst Vorschlag einer Uhrzeit.
Freundliche Grüße"
Nun wissen wir im Moment nicht mehr weiter und auch nicht, wie wir uns verhalten sollen. Mein Mann ist 72 und lungenkrank und ich, 60, habe lim Dezember 2020 eine Totalendoprothese (Schulter) bekommen und kann auch nicht mehr so wie ich will.
Wir haben im Moment die totale Panik und Angst, dass wir am 1.3. auf der Straße stehen.
Kann uns jemand weiterhelfen wie wir uns dem Vermieter gegenüber verhalten bzw. auf seine Mail reagieren sollen/können?
Im voraus besten Dank.
LG