Kündigung wegen Eigenbedarf - Übergabe

  • Hallo, wir haben die Kündigung wg. Eigenbedarf erhalten mit Kündigungsfrist 28.02.22. Derzeitige Wohnsituation 133m², EG-Wohnung.

    Da der Wohnungsmarkt auf sämtlichen Portalen bei 3 Zimmer-Wohnungen aufhört oder alles was größer ist dann viel zu teuer, haben wir ziemlich lange gebraucht um eine neue, entsprechende Wohnung zu finden.

    Der Umzug sollte nun eigentlich am 16.2. stattfinden. Nun haben sich aber sowohl im sanitären Bereich als auch bei der Elektrik massiv Probleme ergeben, die sowohl der Vermieter bei der Übernahme als auch wir bei der Übergabe nicht sehen konnten. Dadurch kann der Umzug erstmal nicht stattfinden.

    Nun haben wir zwar die nötigen Handwerker, die aber auch nicht von heute auf morgen können. So mussten wir nun den Umzug auf den 2.3. verschieben, da das Umzugsuntenehmen bis Ende Februar komplett ausgebucht ist. Die Übergabe wollten wir dann am 7.3. machen, da ja nach dem Umzug die Wohnung auch noch etwas geputzt werden muss und ordentlich übergeben werden soll.

    Unseren aktuellen Vermieter haben wir letzten Samstag per Mail (er wohnt 240 km entfernt) per Mail darüber informiert.

    Heute nun haben wir folgende Mail erhalten:

    Nun wissen wir im Moment nicht mehr weiter und auch nicht, wie wir uns verhalten sollen. Mein Mann ist 72 und lungenkrank und ich, 60, habe lim Dezember 2020 eine Totalendoprothese (Schulter) bekommen und kann auch nicht mehr so wie ich will.

    Wir haben im Moment die totale Panik und Angst, dass wir am 1.3. auf der Straße stehen.

    Kann uns jemand weiterhelfen wie wir uns dem Vermieter gegenüber verhalten bzw. auf seine Mail reagieren sollen/können?

    Im voraus besten Dank.

    LG

  • Nach einer gültigen Kündigung zum 28.Feb. endet das Mietverhältnis an dem Tag.

    Da die Gründe für Eure Verzögerung nicht beim jetzigen Vermieter liegen, muss der

    Euch auch nicht entgegenkommen. Ihr könnt also nur an seinen guten Willen

    appellieren.

    Es wäre zu prüfen, inwieweit der neue Vermieter (der ja seinen Mietvertrag wegen

    der Mängel nicht einhalten kann) dafür haftbar ist.

  • Wir haben im Moment die totale Panik und Angst, dass wir am 1.3. auf der Straße stehen.

    Das passiert nicht. Der Vermieter muss erst eine Räumungsklage einreichen und da kann auch nochmals eine Räumungsfrist gewährt werden, dass also kein Problem, wird aber weitere Kosten verursachen.

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