Gast in drei Personen WG-Wohnung aufnehmen

  • Liebes Mietrecht-Forum,

    aktuell suche ich mit zwei Freunden eine Wohnung zur WG-Neugründung.

    Diese Wohnung soll auf 3 Personen ausgelegt sein und hat entsprechend viele einzelne Zimmer.
    Mein Freund möchte über einen Zeitraum von ca. 7 Monaten in meiner Stadt arbeiten, da er danach woanders ein Studium aufnimmt.

    Ist es zulässig meinen Freund in meinem WG-Zimmer als Gast unterzubringen, ohne dem Vermieter Bescheid zu geben, wenn sein alter Hauptwohnsitz bestehen bleibt?

    Laut dem Beitrag über Untermietverträge ist die "Bildung einer Wohngemeinschaft" ein "berechtigtes Interesse" welches bejaht werden muss.

    Gilt dieses berechtigtes Interesse auch, wenn zwei Personen in einem Raum unterkommen, oder liegt dann eine Überbelegung der Wohnung vor?

    Die Idee dahinter ist, dass nach den 7 Monaten die Wohnung dauerhaft als 3er WG genutzt wird und deshalb nur für die 7Monate eine 4. Person dazu kommt.

    Das anmieten einer WG-Wohnung für 4 Personen würde sich somit nach den 7 Monaten aufgrund des leeren Zimmers nicht mehr rentieren.

    Ist mit einer klaren Ablehnung/ Zusage auf die Anfrage auf Untermiete meines Freunds in gleichem Zimmer zu rechnen?

    Wie würdet ihr vorgehen?

    Viele Grüße


    Mietmaster:P

  • Ist es zulässig meinen Freund in meinem WG-Zimmer als Gast unterzubringen, ohne dem Vermieter Bescheid zu geben, wenn sein alter Hauptwohnsitz bestehen bleibt?

    Hier wird man nicht mehr von einem Besuch ausgehen können, sondern von einer teilweisen Gebrauchsüberlassung, die vom Vermieter genehmigt werden muss, es droht sonst eine Abmahnung+Kündigung.

    Ob ein berechtigtes Interesse vorliegt muss im Einzelfall geprüft werden, aber die Rechtsprechung stellt daran keine so dramatisch hohen Anforderungen.

    oder liegt dann eine Überbelegung der Wohnung vor?

    Das lässt sich auch nur im Einzelfall betrachten, da es auf die Größe der Wohnung und auf die Raumverteilung ankommt.

  • Ist in einer 4 Zimmer Wohnung (ca. 80m²) das Wohnen von 4 Personen als Überbelegung anzusehen?

    Somit hat ja jeder mehr als 9m².

    Dieser wird mein erster Mietvertrag. Sind in langzeit 3er WG´s normalerweise alle 3 Personen Namentlich erwähnt, oder wird ein Hauptmieter bestimmt, welcher dann individuell Untervermietet?

    Wäre somit die Anfrage auf Untervermietung für eine dazukommende 4. Person hinfällig ?

    Ist das Szenario gewöhnlich/unproblematisch, oder sollte man eine weitere Person in der WG vorsichtig an den Vermieter herantragen?

    Ist es schlauer die die Untervermietung einer 4. Person bereits vor der Mietvertragsschließung zu erwähnen, oder danach beim Vermieter anzufragen?

    Laut Untermietvertrag darf das Berechtigte interesse ja nicht vom Vorhinein bestehen, sondern muss sich nach Vertragsschluss ergeben.

    Wie würdet ihr an die Sache herangehen?

  • Wäre somit die Anfrage auf Untervermietung für eine dazukommende 4. Person hinfällig ?

    Nein, das ist nicht hinfällig. Man muss in jedem Fall die Erlaubnis beim Vermieter einholen, auch wenn man ein berechtigtes Interesse hat und die Erlaubnis bekommen muss. Es ist keinesfalls ratsam, den Schritt auszulassen, denn wie bereits oben erwähnt wurde riskiert man sonst die Kündigung. Das solltest du bei deiner Entscheidung nicht verdrängen.

    Laut Rechtsprechung besteht in der Regel keine Überbelegung, wenn pro Person ab ca. 10 m² zur Verfügung stehen.

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