Liebes Mietrecht-Forum,
aktuell suche ich mit zwei Freunden eine Wohnung zur WG-Neugründung.
Diese Wohnung soll auf 3 Personen ausgelegt sein und hat entsprechend viele einzelne Zimmer.
Mein Freund möchte über einen Zeitraum von ca. 7 Monaten in meiner Stadt arbeiten, da er danach woanders ein Studium aufnimmt.
Ist es zulässig meinen Freund in meinem WG-Zimmer als Gast unterzubringen, ohne dem Vermieter Bescheid zu geben, wenn sein alter Hauptwohnsitz bestehen bleibt?
Laut dem Beitrag über Untermietverträge ist die "Bildung einer Wohngemeinschaft" ein "berechtigtes Interesse" welches bejaht werden muss.
Gilt dieses berechtigtes Interesse auch, wenn zwei Personen in einem Raum unterkommen, oder liegt dann eine Überbelegung der Wohnung vor?
Die Idee dahinter ist, dass nach den 7 Monaten die Wohnung dauerhaft als 3er WG genutzt wird und deshalb nur für die 7Monate eine 4. Person dazu kommt.
Das anmieten einer WG-Wohnung für 4 Personen würde sich somit nach den 7 Monaten aufgrund des leeren Zimmers nicht mehr rentieren.
Ist mit einer klaren Ablehnung/ Zusage auf die Anfrage auf Untermiete meines Freunds in gleichem Zimmer zu rechnen?
Wie würdet ihr vorgehen?
Viele Grüße
Mietmaster![]()