Ist in einer 4 Zimmer Wohnung (ca. 80m²) das Wohnen von 4 Personen als Überbelegung anzusehen?
Somit hat ja jeder mehr als 9m².
Dieser wird mein erster Mietvertrag. Sind in langzeit 3er WG´s normalerweise alle 3 Personen Namentlich erwähnt, oder wird ein Hauptmieter bestimmt, welcher dann individuell Untervermietet?
Wäre somit die Anfrage auf Untervermietung für eine dazukommende 4. Person hinfällig ?
Ist das Szenario gewöhnlich/unproblematisch, oder sollte man eine weitere Person in der WG vorsichtig an den Vermieter herantragen?
Ist es schlauer die die Untervermietung einer 4. Person bereits vor der Mietvertragsschließung zu erwähnen, oder danach beim Vermieter anzufragen?
Laut Untermietvertrag darf das Berechtigte interesse ja nicht vom Vorhinein bestehen, sondern muss sich nach Vertragsschluss ergeben.
Wie würdet ihr an die Sache herangehen?