Schönen guten Tag und vielen Dank für dieses Forum, auf das ich kürzlich gestoßen bin.
Ich habe folgendes Anliegen: wir sind im September 2020 in ein EFH zur Miete eingezogen. Schlüsselübergabe war am 15.08.2020, da wurden auch die Zählerstände erfasst.
Strom, Trinkwasser, Gartenwasser und Heizöl beziehen wir direkt über örtliche Anbieter, da ist der Vermieter außen vor.
Lediglich das Abwasser fließt in die Betriebskosten mit rein, ansonsten noch Müll und die typischen Kosten wie Gebäudeversicherung usw.
Wie im Mietvertrag vereinbart, leisten wir eine monatliche Vorauszahlung auf die Betriebskosten (150 €). Ein genauer Abrechnungszeitraum ist im Mietvertrag nicht vereinbart/definiert, dort steht nur jährliche Abrechnung; es hieß aber mündlich, dass wie üblich kalenderjährlich abgerechnet wird.
Weil uns bisher keinerlei Betriebskosten-Abrechnung erreicht hat, schrieb ich den Vermieter Mitte Januar 2022 freundlich an (unser Verhältnis ist im Prinzip gut) und bat um die zeitnahe Zusendung der Abrechnung für Sept. bis Dez. 2020 unter Hinweis darauf, dass der Zeitraum zur Zustellung am 31.12.2021 abgelaufen war.
Der Vermieter antwortete darauf, dass er eigenmächtig den Abrechnungszeitraum ändern könne, dass dieser jetzt vom 15.08.2020 bis 15.08.2021 laufen würde und er somit noch Zeit hätte bis 15.08.2022, uns fristgerecht eine Abrechnung zuzustellen.
Wir sind damit nicht einverstanden, da das vorher so nicht vereinbart war, da wir außerdem fest davon ausgehen ein Guthaben zu erhalten und der Vermieter dies ggf. herauszögern will. Weiterhin fragen wir uns, wie der Vermieter mitten im Jahr ohne Zählerstände die Abwasserkosten korrekt an uns weitergeben will, ebenso die Müllkosten (beide werden von der Stadt kalenderjährlich abgerechnet, dazu werden die Zählerstände jeweils im Dezember erfasst).
Außerdem habe ich online mehrfach gelesen, dass der Beginn des Mietvertrages zählt und nicht das Datum der Schlüsselübergabe, also ein Datum mitten im Monat. Die Wasser-, Strom- und Heizkosten haben wir sowieso ab Schlüsselübergabe selbst getragen, da wir sofort Verträge mit den Versorgern abgeschlossen hatten.
Kann mir jemand etwas dazu sagen, also inwieweit der Vermieter berechtigt ist, tatsächlich die Abrechnung so mitten ins Jahr zu legen, ohne vorherige Absprache und ohne für dieses Datum vorhandene Zählerstände und Müllabrechnung?
Wir hätten lieber nach wie vor eine anteilige Abrechnung für Sept. bis Dez. 2020, schon um zu sehen wie hoch die Betriebskosten nun wirklich sind. Und auch um zukünftig schlüssige Abrechnungen zu erhalten, die man anhand der Abrechnungen der Versorger auch nachvollziehen kann. Das dürfte doch auch für den Vermieter wesentlich einfacher sein vom Aufwand her.
Ich vermute (er ist Privatperson ohne jegliche Vorkenntnisse, er hat das Haus kürzlich geerbt und nun an uns vermietet), dass er schlichtweg versäumt hat, die Abrechnung für 2020 zu erstellen und nun deshalb, um sein Gesicht zu wahren, diesen merkwürdigen ungünstigen Zeitraum festgelegt hat.
Danke vorab fürs Lesen und Antworten.