Gemeinsamer Mietvertrag für ein Haus - Teilauszug Mieter und rechtliche Regelung

  • Hallo !

    Folgende Konstellation. Es sind 4 Leute gleichberechtigt für ein Haus in einem Mietvertrag. 3 ziehen aus, geht die Gesamtmiete des Hauses automatisch auf die verbliebene Person über ?

    Kann der Vermieter verlangen einen neuen Vertrag mit anderen Mietern einzugehen, mit denen der Bewohner und Mieter des Hauses aber nicht einverstanden ist ?

    Wäre schön wenn mir jemand eine Auskunft geben könnte.

    Vielen Dank und Grüße!

  • Wenn keine Vertragsänderung erfolgt, bleibt es bei dem Mietvertrag mit den 4 ursprünglichen Mietern. Einer Änderung müssen alle, auch der Vermieter, zustimmen. Der Vertrag geht nicht allein auf den verbliebenen Mieter über.

    Genauso verhält es sich mit neuen Mietern. Wenn das ganze Haus an die ursprünglichen Mieter vermietet ist, kann der Vermieter keine anderen Verträge ohne deren Zustimmung abschließen.

    Jegliche Änderungen müssen alle unterschreiben. Der Vermieter könnte aber natürlich seine Zustimmung für die Entlassung der 3 ausgezogenen davon abhängig machen, dass andere Mieter seiner Wahl in den Vertrag eintreten.

  • Hallo!

    vielen Dank für die Rückmeldung. Ich verstehe den Prozess der Auflösung noch nicht ganz.

    Angenommen, der Vertrag wir wie beschrieben aufgelöst. Kann der Vermieter dann im Zuge dessen gänzlich neue Mieter in das Haus lassen ?

    Es kann ja, nach zumindest meiner Logik, nicht sein dass wenn Teile einer WG ausziehen unter Umständen auch alle anderen ausziehen müssen weil der Vermieter nicht mehr mit dem Verbleib der restlichen Mieter bzw. des Mieters einverstanden ist ?

    Hat man als Mieter, der gerne bleiben möchte, ein Recht auf einen weiteren Mietvertrag ?

    Vielen Dank!

  • Angenommen, der Vertrag wir wie beschrieben aufgelöst.

    Was meinst du mit aufgelöst? Der übliche Weg wäre eine Kündigung mit Kündigungsfrist der Wohnung der alle Mieter zustimmen müssen.


    Es kann ja, nach zumindest meiner Logik, nicht sein dass wenn Teile einer WG ausziehen unter Umständen auch alle anderen ausziehen müssen weil der Vermieter nicht mehr mit dem Verbleib der restlichen Mieter bzw. des Mieters einverstanden ist ?

    Doch, genau das wäre erst mal der Fall wenn eine der Parteien die im VV. stehen nicht mit der Änderung des MV. einverstanden ist.

    Hat man als Mieter, der gerne bleiben möchte, ein Recht auf einen weiteren Mietvertrag ?

    Nein. Du kannst niemanden zwingen einen MV- mit dir einzugehen wenn derjenige das nicht will.

  • Angenommen, der Vertrag wir wie beschrieben aufgelöst. Kann der Vermieter dann im Zuge dessen gänzlich neue Mieter in das Haus lassen ?

    Wenn man einen Vertrag einvernehmlich auflöst, während einer wohnen bleiben möchte, dann wird man normalerweise auch in diesem Vertrag klären was dann weiter passieren soll. Es ist quasi keine Auflösung, sondern eine Vertragsänderung, be der alle unterschreiben müssen. Scheitern Verhandlungen dazu, bleibt nur die gemeinsame Kündigung.

    Und ja, nach einer Kündigung ist der Vermieter nicht verpflichtet, dem einen Mieter einen neuen Vertrag zu geben. Deshalb sollte man lieber eine Vertragsänderung anstreben.

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