Hallo.
Ich habe von meinem Vermieter ein Mieterhöhungsverlangen bekommen, in dem er sich auf den örtlichen Mietspiegel bezieht. Auffällig ist, daß für den Bodenbelag ein Aufschlag berechnet ist, den betreffenden Belag gibt es aber gar nicht in meiner Wohnung (mein Bodenbelag existiert im Mietspiegel nicht; die Stadt empfiehlt, keinen Aufschlag zu verlangen). Außerdem hat er einen Punkt bei der Berechnung der Vergleichsmiete, der zu einem Abschlag geführt hat, einfach bei der Berechnung weggelassen (also nicht falsch, sondern gar nicht angegeben).
Daraufhin habe ich das Mieterhöhungsverlangen mit Hinweis auf die formalen Mängel zurückgewiesen und empfohlen, eine Berechnung anhand des Mietspiegels durchzuführen.
Wie aussichtsreich wäre die Situation vor Gericht?