Hallo zusammen.
Nachdem ich Fotos zur Verfügung gestellt habe, kam ein neues Mieterhöhungsverlangen. Darin war die Vergleichsmiete neu berechnet. Allerdings war das Mieterhöhungsverlangen Rückdatiert auf das Datum des ersten Mieterhöhungsverlangens, und die Miete sollte zum selben Datum erhöht werden - obwohl dieses Datum bereits verstrichen war.
Da ich davon ausgehe, daß ein neues Mieterhöhungsverlangen auch neue Fristen in Gang setzt (außerdem halte ich es für unzulässig, Dokumente zurückzudatieren), habe ich dieses Schreiben aufgrund der falschen Fristen gerügt.
Nun schreibt mir der Vermieter, er habe sich anwaltlich beraten lassen. Das neue Mieterhöhungsverlangen sei gar kein neues Mieterhöhungsverlangen, denn im zweiten Schreiben sei deutlich geworden, daß die ursprünglich geforderte Mieterhöhung trotz der falsche Angaben bei Anwendung des Mietspiegels immer noch gerechtfertigt ist.
Zur formalen Wirksamkeit eines Mieterhöhungsverlangens käme es nicht darauf an, ob die inhaltlichen Angaben zur Wohnungsausstattung korrekt seien. Da die verlangte Mieterhöhung "so oder so" weit unter der Ortsüblichkeit liege, spiele die Frage der Ausstattung praktisch keine Rolle.
Vorsorglich fügt der Vermieter nun ein weiteres Mieterhöhungsverlangen bei, bei dem die Fristen so angepaßt sind, daß die Mieterhöhung wieder für die Zukunft eintreten soll.
Ich habe jetzt also:
- Mieterhöhungsverlangen von 10/2021 auf den 1.1.2022 mit falschen Angaben bei der Anwendung des Mietspiegels
- Mieterhöhungsverlangen von 02/2022 auf den 1.1.2022 mit wahrscheinlich richtigen Angaben bei der Anwendung des Mietspiegels
- Mieterhöhungsverlangen von 03/2022 auf den 1.6.2022 mit wahrscheinlich richtigen Angaben bei der Anwendung des Mietspiegels
Die neue Miete ist in allen drei Mieterhöhungsverlangen gleich.
Wie ist nun die Rechtslage? Mein Verständnis des Gesetzestextes - und mein Wissensstand aus Internetrecherche - ist, daß jede Korrektur neue Fristen in Gang setzt.
Verschoben. Bitte bei Nachfragen zur selben Sache kein neues Thema eröffnen!