Betriebskostenabrechnung - besteht noch Zahlungspflicht?

  • Guten Abend,

    am 05.12.2021 wurde mir die Betriebskostenabrechnung des Zeitraums 01.09.2018 - 31.08.2019 in den Briefkasten geworfen.
    Datum der Abrechnung: 30.06.2021 (merkwürdig spät oder?)

    Ist die einjährige Frist für den Vermieter nicht abgelaufen und somit besteht keine Zahlungspflicht mehr meinerseits?

    Bei einer vorherigen Betriebskostenabrechnung liegen zwischen Ende des Abrechnungszeitraums und Datum der Abrechnung 6 Monate, da bekomme ich Geld zurück.

    Beim ersten Fall liegen fast 2 Jahre dazwischen, da muss ich nachzahlen. Finde ich sehr merkwürdig.

    Danke für Ihre Hilfe.

  • Soviel ich weiß verjähren Nebenkosten-Nachzahlungen 12 Monate nach dem Ende der Abrechnungsperiode - also hier am 31.8.2020.

    Einfach Widerspruch einlegen und nicht zahlen, vermutlich hat der Vermieter die Abrechnung nur zur Info gemacht (oder um zu schauen, ob Ihr dumm genug seid).

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