Guten Abend,
am 05.12.2021 wurde mir die Betriebskostenabrechnung des Zeitraums 01.09.2018 - 31.08.2019 in den Briefkasten geworfen.
Datum der Abrechnung: 30.06.2021 (merkwürdig spät oder?)
Ist die einjährige Frist für den Vermieter nicht abgelaufen und somit besteht keine Zahlungspflicht mehr meinerseits?
Bei einer vorherigen Betriebskostenabrechnung liegen zwischen Ende des Abrechnungszeitraums und Datum der Abrechnung 6 Monate, da bekomme ich Geld zurück.
Beim ersten Fall liegen fast 2 Jahre dazwischen, da muss ich nachzahlen. Finde ich sehr merkwürdig.
Danke für Ihre Hilfe.
Beiträge von VolkerT
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