Hallo zusammen,
bei der Suche finde ich immer nur, dass eine Mietwohnung gestrichen wird, wenn diese vorher einen neutralen Farbton hatte und vom Mieter andersfarbig zwischenzeitlich gestrichen wurde.
Mein Fall ist anders.
Bei Einzug ist das möblierte Zimmer in einem knalligen Grün gestrichen, den es auch heute 10 Jahre später noch hat. Da das Bett an der Wand steht, hat der Anstrich an der Stelle etwas gelitten.
Da ich mit dem Vermieter kein gutes Verhältnis habe (dieser versuchte Nebenkostenbetrug durch Abzweigung seiner Stromverbraucher auf die WG-Wohnung), möchte ich für mich so wenig Aufwand wie möglich beim Auszug erzeugen.
Im Mietvertrag steht nur besenrein, ansonsten keine weiteren Klauseln zu Reparaturen.
Wie ist hier die Rechtslage bei bereits farbigen Wohnungen zum Einzug? Muss dennoch gemalert werden?
Danke für Eure Hilfe vorab.
Viele Grüße
Thomas