Beiträge von ThomasH

    Hallo zusammen und Danke für das tolle Forum!

    Folgende Situation kurz zusammengefasst:

    Mietvertrag Beginn 11/2011.

    Rückgabe Mietsache (Zimmer in Wohnung; zuvor von mir ordentlich gekündigt): 24.02.2022; Kündigung zum 28.02.2022.

    Übergabeprotokoll ohne Mängel, zwei weitere Zeugen mit Unterschrift. Fotoprotokollierung vorhanden.

    Wohnung war hellgrün gestrichen, Teppichfußboden vom Vormieter, im Mietvertrag nur als besenrein abzugeben. Keine weiteren Regelungen im Mietvertrag zur Renovierung bei Auszug. Zimmer wurde bei Rückgabe nicht gestrichen.

    Am 04.10. bitte ich die Eigentümerin und Vermieterin die ausstehende Kaution zurückzuzahlen.

    Bis hierhin sind seit Rückgabe der Mietsache ca. 7,5 Monate vergangen.

    Die Eigentümerin beginnt am 9.10. eine Aufrechnung zu erstellen, angeblich wäre das Zimmer von Schimmel befallen gewesen. In dem Gutachten (meine Kenntnisnahme erst am 9.10.) und der Rechnung ist nur etwas von leichtem Geruch die Rede und größtenteils wurden präventiv (so direkt genannt) Chemikalien in die Wand eingetragen.

    Am Ende will die Eigentümerin noch über 1.000€ von mir haben.

    Ich verneine die Gültigkeit der Aufrechnung, da insbesondere nach BGH Urteil vom 25.06.2019 - II ZR 170/17 eine Aufrechnung innerhalb der Frist von 6 Monaten erfolgen muss, um auch nach BGB §548, §215 eine nicht näher beschriebene Forderungs-Gültigkeit >6 Monate zu erhalten.

    Die Eigentümerin argumentiert (meiner Meinung nach falsch), dass Schimmel nur in meinem Zimmer vorhanden wäre. Tatsächlich war durch Kältebrücken in den Bädern der anderen Geschosse Schimmel vorhanden, was nicht durch mich kam. Es ist korrekt, dass die Eigentümerin mir mehrfach falsches Lüften vorgeworfen hat. Hier ist aber nur die Behauptung richtig, ein von mir verursachter Schimmelbefall wurde nie nachgewiesen.

    Ich möchte grundsätzlich von Euch (unverbindlich) wissen, ob ich mit gutem halbwegs guter Sicherheit meine Kautionsrückforderung auch mit einem Mahnverfahren durchsetzen kann.

    Denn ich bin schon bei der ersten Mahnung, und die Eigentümerin möchte natürlich gerne weiter die Kaution einbehalten als kleiner Zuverdienst.

    Aus meiner Sicht sind sämtliche Fristen verstrichen, wo sie mir den Sachverhalt hätte schildern und mich zur Nachbesserung/Kostenübernahme hätte auffordern können. Aber es kam 7,5 Monate nichts.

    Danke Euch wie immer für Eure Hilfe.

    Viele Grüße

    Thomas

    Hallo zusammen,

    bei der Suche finde ich immer nur, dass eine Mietwohnung gestrichen wird, wenn diese vorher einen neutralen Farbton hatte und vom Mieter andersfarbig zwischenzeitlich gestrichen wurde.

    Mein Fall ist anders.

    Bei Einzug ist das möblierte Zimmer in einem knalligen Grün gestrichen, den es auch heute 10 Jahre später noch hat. Da das Bett an der Wand steht, hat der Anstrich an der Stelle etwas gelitten.

    Da ich mit dem Vermieter kein gutes Verhältnis habe (dieser versuchte Nebenkostenbetrug durch Abzweigung seiner Stromverbraucher auf die WG-Wohnung), möchte ich für mich so wenig Aufwand wie möglich beim Auszug erzeugen.

    Im Mietvertrag steht nur besenrein, ansonsten keine weiteren Klauseln zu Reparaturen.

    Wie ist hier die Rechtslage bei bereits farbigen Wohnungen zum Einzug? Muss dennoch gemalert werden?

    Danke für Eure Hilfe vorab.

    Viele Grüße

    Thomas

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