Es besteht eine Eigentumsanlage mit 5 ETW von den vier vermietet sind. Nach 1o Monaten Mietzeit ist jetzt eine Hausordnung erstellt worden, aud die im Mietvertrag hingewiesen wird "
Zitat:
"Handelt es sich bei dem Mietobjekt um eine Eigentumswohnung, gilt die Hausordnung der Eigentümergemeinschaft auch rechtsverbindlich für den Mieter in der jeweils gültigen Fassung.
soweit OK.
In der Hausordnung wird den Mietern überlassen, die Kehrpflicht, den Mülldienst, den Winterdienst, die Pflege des Vorgartens etc. "selbst zu regeln". Es werden keine Ausaführungshinweise gemacht, wie wann in welcher Form etc das durchgeführt werden soll.
Ist das in dieser Form von den Vermietern rechtsgültig?
Danke für eine Hilfe.
Joki4711