Regeln bezüglich Ruhezeiten und erlaubten Musizieren sind im gesetzlichen Rahmen ja meist im Mietvertrag UND/ODER Hausordnung verankert.
Wie sieht es jedoch aus wenn die definierten Zeiten zum Musizieren in Mietvertrag und Hausordnung unterschiedlich sind.
- Mietvertrag: 2 Stunden vormittag ODER nachmittag und nicht nach 22 Uhr.
- Die Hausordnung: “4 Stunden täglich nicht jedoch in der Zeit vor 9.00, und ab 18.00 Uhr.
Sehe ich das richtig das hier der Mietvertrag gilt, da die Hausordnung diesen Regeln widerspricht?
Sowohl Mietvertrag als auch Hausordnung wurden gleichzeitig ausgehändigt und gleichzeitig unterschrieben.
Vielen Dank im Voraus
David