Hausordnung widerspricht Mietvertrag

  • Regeln bezüglich Ruhezeiten und erlaubten Musizieren sind im gesetzlichen Rahmen ja meist im Mietvertrag UND/ODER Hausordnung verankert.

    Wie sieht es jedoch aus wenn die definierten Zeiten zum Musizieren in Mietvertrag und Hausordnung unterschiedlich sind.
    - Mietvertrag: 2 Stunden vormittag ODER nachmittag und nicht nach 22 Uhr.

    - Die Hausordnung: “4 Stunden täglich nicht jedoch in der Zeit vor 9.00, und ab 18.00 Uhr.

    Sehe ich das richtig das hier der Mietvertrag gilt, da die Hausordnung diesen Regeln widerspricht?

    Sowohl Mietvertrag als auch Hausordnung wurden gleichzeitig ausgehändigt und gleichzeitig unterschrieben.

    Vielen Dank im Voraus
    David

  • Hier habe ich folgenden Absatz gefunden:

    Bestimmungen und Regelungen, die den Inhalten des Mietvertrags widersprechen, sind ebenfalls unzulässig. Wurde dem Mieter im Mietvertrag das Wäsche trocknen auf dem Balkon erlaubt, darf es in der Hausordnung nicht plötzlich ausgeschlossen werden.

    Allerdings finde ich sonst nichts dazu und weiß nicht ob das in diesem Fall auf mich zutrifft. Vielleicht hat noch jemand mehr Informationen.

    Vielen Dank im Voraus

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    Einmal editiert, zuletzt von mietrecht.de (12. Februar 2021 um 13:42)

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