Beiträge von Joki4711

    Wir sind 5 Mieter in einem Wohnhaus, in dem 5 vermietete ETW sind, aber kein Eigentümer wohnt im Haus. Wir 80/88 Jahre alt sind oft den ganzen Tag und oft auch die ganze Nacht alleiniger anwesender Bewohner. Die Hausgemeinschaft unter einanderr funktioniert gut.

    Wartungsarbeiten an Heizung und Fahrstuhl sowie Betreten durch nicht bekannte Personen, z.b. Handwerker, Beauftragter der Hausverwaltung, Stromableser etc betreten das Haus ohne Wissen der Bewohner. Wir fühlen uns dabei nicht wohl, wenn wir im Haus solchen Personen begegnen.

    Gibt es hier Vorschriften über Information der Bewohner damit man sich darauf einstellen kann? Danke für eine Hilfe.

    In einem Mehrfamilienhaus wurde der Winterdienst bisher von einem Hausmeister erledigt und die Kosten wurden auf die Mieter umgelegt. Jetzt wurde von der WEG dem Hausmeister gekündigt und die Arbeiten werden auf die Mieter in einer Hausordnung umgelegt,Das wird als Willkür betrachtet, da der WEG bisher keine Kosten entstanden sind.

    Verschoben - Bitte nicht mehrere Themen für die selbe Sache öffnen.

    Es besteht eine Eigentumsanlage mit 5 ETW von den vier vermietet sind. Nach 1o Monaten Mietzeit ist jetzt eine Hausordnung erstellt worden, aud die im Mietvertrag hingewiesen wird "

    Zitat:

    "Handelt es sich bei dem Mietobjekt um eine Eigentumswohnung, gilt die Hausordnung der Eigentümergemeinschaft auch rechtsverbindlich für den Mieter in der jeweils gültigen Fassung.

    soweit OK.

    In der Hausordnung wird den Mietern überlassen, die Kehrpflicht, den Mülldienst, den Winterdienst, die Pflege des Vorgartens etc. "selbst zu regeln". Es werden keine Ausaführungshinweise gemacht, wie wann in welcher Form etc das durchgeführt werden soll.

    Ist das in dieser Form von den Vermietern rechtsgültig?

    Danke für eine Hilfe.

    Joki4711

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!