Hallo,
Am 29.09. habe ich mit dem Hauptmieter einen Untermietvertrag bis zum 27.12.2021 abgeschlossen.
Während meiner Besichtigung der Wohnung wurde mir nicht gesagt, dass das Licht im Flur und im Wohnzimmer nicht funktioniert. Ich habe versucht, die Glühbirne auszuwechseln, aber sie funktioniert immer noch nicht. Auch die Tür des Badezimmers lässt sich nicht schließen. Auch das Fenster an der Balkontür lässt sich nicht ganz schließen, da das Schloss kaputt ist.
Während meiner Besichtigung habe ich diese Dinge, die eigentlich funktionieren sollten, nicht überprüft oder sie hätten erwähnt werden müssen, damit ich darauf aufmerksam werde.
In meinem Vertrag gibt es eine Klausel:
Untermieter: Abweichend hiervon gilt für den Untermieter die Regelung, dass er bis zum dritten Werktag des Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats kündigen kann. Der Zugang der schriftlichen Kündigung ist hier maßgebend.
3. Eine fristlose Kündigung ist nach gesetzlichen Vorschriften zulässig
Kann ich meinen Vertrag früher kündigen oder muss ich einen Monat warten und dann das Kündigungsschreiben abschicken, was bedeutet, dass ich bis zum 01.12.2021 hier bleiben muss?
Viel Dank