Wohnfläche massiv falsch berechnet - Keine Berechnungsgrundlage im Vertrag

  • Guten Tag liebes Forum, :)

    Wir wohnen zu zweit seit einem Jahr in einer 90m² Dachgeschoss-Wohnung. Irgendwie kam mir die berechnete Fläche schon immer zu viel vor, aber aus Mangel an Alternativen, haben wir damals die Wohnung genommen (und eigentlich gefällt sie uns auch).

    Jedenfalls bin ich letztens endlich mal dazu gekommen, die Wohnung nachzumessen. Die Fläche stimmt grundlegend mit dem überein, was im Vertrag steht. Allerdings wurden bei den 90m² keinerlei Dachschrägen abgezogen. Da wir eine Galerie im Spitzboden haben, ist allein hier der Abzug gewaltig. Das ist auch durchaus berechtigt, da wir den Raum tatsächlich nicht wirklich nutzen können (Also ich nutze ihn als Büro, aber es passen keine normalen Möbel, Schränke etc. rein).

    In unserem Mietvertrag steht keine Berechnungsgrundlage für die Fläche drinn. Nach ständiger Rechtsprechung wird die Wohnflächenverordnung angenommen, wenn im Mietvertrag nichts anderweitig geregelt ist. Laut der WoFlV muss alles unter einer lichten Höhe von 1,00 m zu 100% und unter einer lichten Höhe von 2,00 m zu 50% abgezogen werden.

    Wenn ich dies mache, komme ich auf folgende Abzüge:

    Dachschrägen Schlafzimmer: 2,59 m²

    Dachschrägen Wohnzimmer: 6,02 m²

    Dachschrägen Galerie: 14,948 m²

    Summe: 23,558 m²

    Insgesamt sind also ca. 25% Wohnfläche zu viel berechnet wurden. Unser Balkon wurde übrigens zu 50% berechnet. Das ist laut WoFlV ja auch eher unüblich (außer er hat eine besonders schöne Lage etc.). Die Fläche unter der Treppe und den Treppendurchstoß habe ich auch netterweise zur Wohnfläche gerechnet. Darüber würde ich aber hinwegsehen.

    Wie würdet ihr am besten vorgehen? Eine befreundete Juristin gab mir grds. recht. Soll ich mit meinem Vermieter reden oder vorher in den Mieterschutzbund? Kann ich auch erst in den Mieterschutzbund, wenn ich schon den Vermieter informiert habe? Ich habe leider auch die Angst, dass uns der Vermieter dann wegen "Eigenbedarf" kündigt oder sich anderweitig komisch verhält. Der Wohnungsmarkt ist derzeit hier sehr angespannt und wir sind froh, etwas zu haben. Andererseits habe ich keine Lust jeden Monat 230 € Miete zu viel zu zahlen.

  • Ich würde hier den Gang zu einem Fachanwalt empfehlen, der dann ggfs. alle Eventualitäten ausschließen kann.

    Die Berechnungsgrundlage des Vermieter ist auch irrelevant. Es gilt immer die Wohnflächenverordnung.

    Fakt ist, dass eine Abweichung von mehr als 10% eine Mietminderung rechtfertigt. Hier kann Euch aber ein Fachanwalt genau beraten.

    Ich habe leider auch die Angst, dass uns der Vermieter dann wegen "Eigenbedarf" kündigt

    Ein vorgeschobener Eigenbedarf kann für den Vermieter recht teuer werden.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Mir als Vermieter ist die genaue Vermessung der Wohnfläche nach WoFlV, vor allen im Dach, aus genau diesem Grund zu kompliziert.

    Um solche Diskussionen von vorneherein auszuschließen, gebe ich daher Wohnflächen immer nur als "ca. XX qm" an - und im Mietvertrag gar nicht (dazu gibt es ja keine Veranlassung). Wenn die Wohnung gesehen, gefallen, genommen und der vereinbarte Mietpreis akzeptiert wurde, dann sollten doch alle zufrieden sein, oder?

  • Wenn die Wohnung gesehen, gefallen, genommen und der vereinbarte Mietpreis akzeptiert wurde, dann sollten doch alle zufrieden sein, oder?

    Bei einer möglichen Mieterhöhung oder der Nebenkostenabrechnung wirst du dann spätestens mit dem Thema konfrontiert.

  • Natürlich kann der Mieter dann (auf seine Kosten) die Wohnung korrekt vermessen lassen und ich verwende ab da diese Quadratmeterzahl. Das ist bei uns aber noch nicht vorgekommen (und andere Probleme mit der Wohnfläche auch nicht).

  • Fruggel hat da etwas anderes gemeint. Natürlich kannst Du irgendwelche ca.-Angaben im Mietvertrag vereinbaren, aber in einer Betriebskostenabrechnung musst Du die konkrete Wohnfläche angeben, bzw. danach abrechnen. Deine ca.-Angabe des Vertrags spielt da keine Rolle.

    Gleiches gilt bei Mieterhöhungen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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