Kündigung Untermieter durch Hauptmieter mit Gebrauch vom Sonderkündigungsrecht

  • Hallo zusammen,

    Situation wie folgt:

    Letztes Jahr am 01.01.2020 sind wir zu dritt in eine Wohnung gezogen, einen Mitbewohner kannte ich davor persönlich, den anderen nicht.

    Die Wohnung wurde nur vergeben unter der Bedingung, dass es einen Hauptmieter gibt, der die anderen Zimmer untervermietet. Alle Zimmer waren bei Einzug unmöbiliert.

    Hauptmieter bin ich und vermiete zwei Zimmer an die anderen zwei.

    Mit dem einen Untermieter, den ich zuvor persönlich nicht kannte, kam es jetzt schon des Öfteren zu Streitigkeiten, die mich langsam auf die Palme bringen, da er auch keine Verantwortung für seine Fehler übernimmt bzw. überhaupt nicht erkennt.

    Die Stimmung ist mittlerweile so angespannt, dass ich ihm nicht mehr über den Weg laufen möchte und jedes Gespräch was wir starten eskaliert.

    Ohne allzu sehr ins Detail zu gehen bleibt im Endeffekt zu sagen, dass ich für meinen Teil nicht mehr mit ihm zusammen wohnen möchte.

    Dass eine fristgemäße Kündigung nicht möglich ist denke ich mir fast, da es einfach nur aufgrund persönlicher und charakterlicher Differenzen zu keinem guten Zusammenleben kommt.

    Ich hatte diesbezüglich schon mit dem Mieterschutzbund Kontakt, der meinte, dass eine Kündigung nur mit nachvollziehbaren Gründen und eventuell vorausgegangenen Abmahnungen möglich ist.

    Im Internet bin ich jetzt allerdings auf die Möglichkeit des Sonderkündigungsrecht lt. §573a Abs.2 BGB gestoßen, welcher sagt, dass wenn ich mit in der selben Wohnung lebe einem Untermieter als Hauptmieter kündigen kann, sich allerdings die gesetzliche Kündigungsfrist um weitere 3 Monate verlängert.

    Sprich könnte ich ihm die Kündigung des Untermietverhältnisses aussprechen, solange ich die Kündigungsfrist um 3 weitere Monate verlängere (6 Monate in meinem Fall)?

    Auf Antworten freue ich mich!

    Vielen Dank im Voraus!

    Grüße,

    Pascal

    Kündigungsschreiben sieht wie folgt aus:

    [...]

    Briefvorlage entfernt. Diese zu besprechen würde zur Rechtsberatung führen, was hier nicht bekanntlich möglich ist.

  • Mit dem Verweis auf 573a BGB kannst du unter den dort genannten Voraussetzungen einen Mieter kündigen. Wenn du also Wohnraum innerhalb deiner Wohnung an einen Untermieter vermietet hast, kannst du ihn ohne Grund mit verlängerter Frist kündigen. Hintergrund für diesen Paragraphen ist genau dein Problem, nämlich dass man es an dieser Stelle einem Vermieter, der so eng mit einem Mieter zusammen wohnt, nicht die Möglichkeit nehmen will, ebenfalls das Mietverhältnis beenden zu können, wenn es aus irgendwelchen Gründen mit dem Mieter nicht passt.

    Bzgl des Schreibens kann ich dir nur raten, das in Zusammenarbeit mit einem Anwalt zu machen. Die Kündigungsfrist ist einfach zu lang, um hier irgendwelche Fehler machen zu wollen. Wenn dir der Mieterverein nichts zu 573a BGB gesagt hat, würde ich wohl einen anderen Anwalt suchen, denn dieser Paragraph sollte einem als Anwalt für Mietrecht definitiv geläufig sein.

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