Nebenkosten nicht differenziert nach Tiefgarage

  • Ich wohne in einem Mehrfamilienwohnblock mit 40 Parteien. Ca. 16 Parteien verfügen über einen Tiefgaragenstellplatz. Der Block ist in Eigentumsanteile aufgeteilt. Die Wohnung hat z.B. 30 Tausendstel, der TG-Stellplatz 2 Tausendstel.

    Die Nebenkosten werden nach Miteigentumsanteilen berechnet und aufgeteilt, z.B. Wasser/Abwasser 32 Tausendstel. Folgende Nebenkosten sind auf den Gesamtanteil verrechnet:

    Hausmeister

    Strom allgemein

    Brandversicherung

    Wohngebäudeversicherung

    Haftpflichtversicherung

    Müllgebühren

    Niederschlagswasser

    Wasser/Abwasser

    Sonst. Betriebskosten (uml.)

    Grunsteuer

    Müssten die Nebenkosten nicht differenziert werden zwischen Wohnung und TG? Welche Kosten können so nicht verrechnet werden?

    Ich meine zumindest Müllgebühren, Wasser/Abwasser und eigentlich auch Hausmeister müssten aufgeteilt werden.

    Der Vermieter wurde bereits angefragt und hat sich nicht bereit erklärt mit der Hausverwaltung etwas zu ändern. Es handelt sich um einen Standard-Mietvertrag von Haus+Grund. Wasser sollte eigentlich nach Wohnfläche verrechnet werden.

  • Vorab die Anmerkung, dass zu eurer Wohnung offenbar ein Stellplatz gehören muss, denn nach deiner Information würden euch ansonsten 30/1000 abgerechnet. Der Stellplatz ist vermutlich anderweitig vermietet oder der Vermieter nutzt ihn selbst. Das wäre dann schon mal ein Fehler, wenn euch die Kosten belastet werden.

    Mietrechtlich geht es aber zunächst um einen anderen Punkt. Und zwar müssen laut Gesetz die Kosten immer nach dem Verhältnis der Wohnfläche oder aber nach Verbrauch gerechnet werden. Will ein Vermieter davon abweichen und beispielsweise nach MEA abrechnen, dann muss das auch so im Mietvertrag vereinbart worden sein. Du müsstest also erst nochmal im Vertrag schauen, was dazu drin steht. Ist dort nicht die Aufteilung nach MEA vereinbart, könntest du das beanstanden.

    Die Hausgeldabrechnung für die Eigentümer mag so richtig sein. Doch wie diese berechnet ist, muss nich zwingend für den Mieter auch so gelten. Das übersehen Vermieter einer Eigentumswohnung sehr häufig.

  • Danke für die Antwort. Zur Klarstellung: der Stellplatz der Wohnung ist im Mietvertrag enthalten und wird von mir genutzt.

    Der Mietvertrag regelt, dass die Betriebskosten nach dem Anteil der Wohnfläche umzulegen sind (fett gedruckt). Danach steht als eigener Punkt: Handelt es sich um eine Eigentumswohnung werden die Betriebskosten nach Miteigentumsanteilen umgelegt. Ziemlich widersprüchlich. Kann man das so regeln?

    Ist es dennoch zulässig Kosten nach Miteigentumsanteilen umzulegen, wenn der Garagenanteil gar keinen Anteil an den Kosten haben kann und nur einen Teil der Bewohner betrifft? Damit zahlen diejenige mit Garagenanteil mehr z.B. für den Wasserverbrauch ihrer Wohnung, als die ohne (Wasseruhren gibt es nicht).

  • Kosten nach Miteigentumsanteilen umzulegen, wenn der Garagenanteil gar keinen Anteil an den Kosten haben kann und nur einen Teil der Bewohner betrifft?

    Wenn der Verteilerschlüssel nach MEA vereinbart ist, dann wird auch dieser Eigentumsanteil so hergenommen, wie er für die Wohnung definiert ist. Es spielt dann keine Rolle, ob die Kostenart die Tiefgarage betrifft. Der Verteilerschlüssel ist dann ein fester Faktor.

  • Wenn MEA im Vertrag vereinbart ist (und das hat den Anschein), dann ist das fix, da kannst du dir dann nichts aussuchen. Lediglich wenn es nicht vereinbart wäre, kann man sich ausrechnen, wie man günstiger fährt und den Punkt beim Vermieter beanstanden oder auch nicht.

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