Beiträge von Nachbarlos

    Danke für die Antwort. Zur Klarstellung: der Stellplatz der Wohnung ist im Mietvertrag enthalten und wird von mir genutzt.

    Der Mietvertrag regelt, dass die Betriebskosten nach dem Anteil der Wohnfläche umzulegen sind (fett gedruckt). Danach steht als eigener Punkt: Handelt es sich um eine Eigentumswohnung werden die Betriebskosten nach Miteigentumsanteilen umgelegt. Ziemlich widersprüchlich. Kann man das so regeln?

    Ist es dennoch zulässig Kosten nach Miteigentumsanteilen umzulegen, wenn der Garagenanteil gar keinen Anteil an den Kosten haben kann und nur einen Teil der Bewohner betrifft? Damit zahlen diejenige mit Garagenanteil mehr z.B. für den Wasserverbrauch ihrer Wohnung, als die ohne (Wasseruhren gibt es nicht).

    Ich wohne in einem Mehrfamilienwohnblock mit 40 Parteien. Ca. 16 Parteien verfügen über einen Tiefgaragenstellplatz. Der Block ist in Eigentumsanteile aufgeteilt. Die Wohnung hat z.B. 30 Tausendstel, der TG-Stellplatz 2 Tausendstel.

    Die Nebenkosten werden nach Miteigentumsanteilen berechnet und aufgeteilt, z.B. Wasser/Abwasser 32 Tausendstel. Folgende Nebenkosten sind auf den Gesamtanteil verrechnet:

    Hausmeister

    Strom allgemein

    Brandversicherung

    Wohngebäudeversicherung

    Haftpflichtversicherung

    Müllgebühren

    Niederschlagswasser

    Wasser/Abwasser

    Sonst. Betriebskosten (uml.)

    Grunsteuer

    Müssten die Nebenkosten nicht differenziert werden zwischen Wohnung und TG? Welche Kosten können so nicht verrechnet werden?

    Ich meine zumindest Müllgebühren, Wasser/Abwasser und eigentlich auch Hausmeister müssten aufgeteilt werden.

    Der Vermieter wurde bereits angefragt und hat sich nicht bereit erklärt mit der Hausverwaltung etwas zu ändern. Es handelt sich um einen Standard-Mietvertrag von Haus+Grund. Wasser sollte eigentlich nach Wohnfläche verrechnet werden.

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