Hallo Community,
folgende Situation:
- Ich habe eine Besichtigung in einer noch bewohnten Wohnung durchgeführt. Diese war noch gut zugestellt, weshalb ich nicht alles prüfen konnte.
- Der Mietvertrag besagt, dass ich mich an kleineren Reparaturen beteiligen muss. Dies betrifft Gegenstände, die häufigen und direkten Gebrauch durch den Mieter ausgesetzt sind. (z.B. Fensterverschlüssen oder Installationsgegenständen für Wasser)
- Ein Übergabeprotokoll wird es nicht geben
Kann ich solche Schäden direkt nach Einzug melden ohne mich an den Kosten beteiligen zu müssen? Ich hatte ja noch nicht die Chance direkt nach den Einzug die Schäden an solchen Gegenständen selbst zu verursachen oder ist es egal ob die Schänden in der ersten Woche oder in einem Jahr gemeldet werden und ich muss mit trotzdem beteiligen?
Ich freue mich auf eure Feedback!
VG