Hallo Community,
die Wohnung, die ich gerne mieten möchte, wurde in der
Stellenanzeige mit einem Keller angeboten. Der Vormieter hat auch bestätigt,
dass es einen Keller gibt.
Der Mietvertrag sagt aber nichts von einem Keller. D.h. sowohl
in der Auflistung der Räume oder sonst an anderen Stellen wird der Keller erwähnt.
Ich gehe davon aus, dass der Keller enthalten ist auch wenn es
nicht im Vertrag steht, aber ich gehe auch davon aus, dass der Vermieter mir
den Keller einfach wegnehmen könnte, wenn nötig, weil ja nicht im Mietvertrag
festgehalten.
Ist meine Befürchtung berechtigt oder muss der Keller nicht
explizit im Mietvertrag festgehalten werden?
Ich freue mich auf euren Feedback!
VG