Beiträge von void10

    Hallo Community,

    die Wohnung, die ich gerne mieten möchte, wurde in der Stellenanzeige mit einem Keller angeboten. Der Vormieter hat auch bestätigt, dass es einen Keller gibt.

    Der Mietvertrag sagt aber nichts von einem Keller. D.h. sowohl in der Auflistung der Räume oder sonst an anderen Stellen wird der Keller erwähnt.

    Ich gehe davon aus, dass der Keller enthalten ist auch wenn es nicht im Vertrag steht, aber ich gehe auch davon aus, dass der Vermieter mir den Keller einfach wegnehmen könnte, wenn nötig, weil ja nicht im Mietvertrag festgehalten.

    Ist meine Befürchtung berechtigt oder muss der Keller nicht explizit im Mietvertrag festgehalten werden?

    Ich freue mich auf euren Feedback!

    VG

    Hallo Community,

    folgende Situation:

    - Ich habe eine Besichtigung in einer noch bewohnten Wohnung durchgeführt. Diese war noch gut zugestellt, weshalb ich nicht alles prüfen konnte.

    - Der Mietvertrag besagt, dass ich mich an kleineren Reparaturen beteiligen muss. Dies betrifft Gegenstände, die häufigen und direkten Gebrauch durch den Mieter ausgesetzt sind. (z.B. Fensterverschlüssen oder Installationsgegenständen für Wasser)

    - Ein Übergabeprotokoll wird es nicht geben


    Kann ich solche Schäden direkt nach Einzug melden ohne mich an den Kosten beteiligen zu müssen? Ich hatte ja noch nicht die Chance direkt nach den Einzug die Schäden an solchen Gegenständen selbst zu verursachen oder ist es egal ob die Schänden in der ersten Woche oder in einem Jahr gemeldet werden und ich muss mit trotzdem beteiligen?

    Ich freue mich auf eure Feedback!

    VG

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