Außerordentliches Kündigungsrecht?

  • Hallo zusammen.

    Um mein ganzes Problem zu erklären, muss ich leider etwas weiter ausholen.
    Vor etwas über 10 Jahren bin ich mit meinem Lebensgefährten und unseren 3 Kindern in ein altes (übermauertes?)
    Fachwerkhaus gezogen, zu dem ein Garten und eine Dreiergarage gehören. Der Mietvertrag wurde von uns beiden
    unterschrieben und war zunächst auf 5 Jahre befristet, wurde aber stillschweigend weitergeführt. Im Mietvertrag ist
    auch enthalten, dass das Dach der Garage undicht sei. 10 Jahre lang keine Mieterhöhung. Eine Staffelmiete oder wie
    man das nennt gibt es im Mietvertrag auch nicht. Und nun kommt der ereignisreiche April 2011. Unser Vermieter teilt
    uns zunächst mündlich mit, dass er die Miete um 100,- € erhöhen würde. Mein Lebensgefährte stirbt 3 Tage später
    unerwartet. Am Todestag schickt mein Vermieter die Mitteilung über die Mieterhöhung per Einschreiben/Rückantwort
    raus. Ich habe es natürlich angenommen, ich wusste zu dem Zeitpunkt ja nicht was oben, unten, links oder rechts
    war:(
    Plötzlich gibt mein VM Gas und lässt das Garagendach neu decken. Daran soll ich mich mit 900,- € mitbeteiligen,
    welche ich aber "gnädiger Weise" in monatlichen Raten abzahlen kann. Schriftliches existiert darüber allerdings
    nicht. Die monatlichen Raten solle ich ihm dann in bar geben. Also nicht nur die Mieterhöhung (von 511,- KM auf
    625,-€ KM), sondern zusätzlich 6 mal 150,-€. Ich bin zwar berufstätig, aber wie ihr euch denken könnt, sieht es zur
    Zeit bei mir finanziell nicht so gut aus. Ein Einkommen ist schließlich mit einem Schlag weg. Anspruch auf
    Überbrückungsgeld habe ich nicht, da wir nicht verheiratet waren. Lediglich die Halbwaisenrente für die Kinder
    konnte ich beantragen. Auf die Berechnung und natürlich das Geld warte ich schon seit 4 Wochen. Abgesehen davon
    fällt uns allen hier die Decke auf den Kopf. Ich hätte nun die Möglichkeit in ein anderes Haus zu ziehen, mit der
    gleichen Miethöhe, wie ich vorher hatte. Allerdings mit mehr Wohnfläche. Ich scheue ich mich jedoch davor einen
    Mietvertrag zu unterschreiben, da ich nicht weiß wie mein Vermieter darauf reagiert. Schließlich rechnet er ja ab
    Juli mit einer erhöhten Miete und der zusätzlichen 150,-. Ich weiß, dass ich eine Kündigungszeit von 3 Monaten habe.
    Aber das hieße für mich auch 3 Monate erhöhte Belastung.
    Meine Frage ist nun, ob ich in meinem Fall ein Sonderkündigungrecht in Anspruch nehmen kann. Dazu muss noch gesagt werden, dass das Haus stark sanierungsbedürftig ist (Risse in der Fassade, außen und innen). Davon weiß der VM hat
    aber in den letzten 10 Jahren nichts unternommen. Begründet dies nur mit Bergbauschäden.

    Vielen Dank schon mal an die tapferen Leser. Ich weiß es ist kompliziert.

    Viele Grüße
    Kerstin

  • Als erstes mal mein Beileid.

    Leider kann ich Dir aber nicht sehr viel weiter helfen, allerdings hat dein Vermieter kein Anspruch darauf das DU Dich an den Reparaturkosten beteiligen musst.

    Die 150,- kannst Du Dir auf jeden Fall getrost sparen. Solche Maßnahmen hat der Vermieter alleine zu erledigen.

    Hab da noch was gefunden:

    § 561 BGB - Sonderkündigungsrecht des Mieters nach Mieterhöhung
    (1) Macht der Vermieter eine Mieterhöhung nach § 558 oder § 559 geltend, so kann der Mieter bis zum Ablauf des zweiten Monats nach dem Zugang der Erklärung des Vermieters das Mietverhältnis außerordentlich zum Ablauf des übernächsten Monats kündigen. Kündigt der Mieter, so tritt die Mieterhöhung nicht ein.

    Einmal editiert, zuletzt von tekanes (16. Juni 2011 um 14:24)

  • Schließlich rechnet er ja ab Juli mit einer erhöhten Miete und der zusätzlichen 150,-. Ich weiß, dass ich eine Kündigungszeit von 3 Monaten habe.

    Ist dieses Mieterhöhungsverlangen überhaupt richtig formuliert, entspricht es dem Gesetz? Das würde ich zuerst einmal anhand der nachfolgend genannten Infomationen prüfen:

    Mietrecht: Mieterhöhungen - Anhebung bis zur Vergleichmiete

    Mietrecht - Mieterhöhung nach Modernisierung

    Wenn nichts davon zutrifft, dann den VM kurz informieren, dass die Mieterhöhung nicht bezahlt wird, da ungesetzlich.

    Aber das hieße für mich auch 3 Monate erhöhte Belastung.
    Meine Frage ist nun, ob ich in meinem Fall ein Sonderkündigungrecht in Anspruch nehmen kann.

    Ein Sonderkündigungsrecht kann ich beim besten Willen nicht erkennen. Bestenfalls wäre aufgrund der Mängel eine Mietminderung anzudenken.

    Weitere Informationen zu Ihrer Situation sollten Sie aus diesem Lexikon ziehen: Enzyklopädisches online Lexikon zum gesamten deutschen Mietrecht.

  • Hallo und danke für die schnellen Antworten.

    Die Formulierung der schriftlichen Mitteilung über die Mieterhöhung verwirrt mich auch etwas. Daraus geht lediglich hervor wann der Vertrag geschlossen wurde und das er sich auf Grund der in den letzten Jahren rapide gestiegenen Gebühren und Abgaben gezwungen sehe den Mietzins um 113,71 € auf 625,- € zu erhöhen und das dies die erste Mieterhöhung seit 10 Jahren sei.
    Kein Bezug auf Mietspiegel oder Modernisierung, weder geplant noch ausgeführt.

  • Und jetzt?

    Zeigen Sie diesem Vermieter den Stinkefinger und verweigern eine höhere Miete. Da er Sie mit Sicherheit nicht eher aus dem Mietvertrag rauslässt, müen Sie die Zeit bis zum Mietende aussitzen.

  • Hallo Kerstin,

    vorab mein Beileid.

    "Im Mietvertrag ist auch enthalten, dass das Dach der Garage undicht sei."
    Damit will der VM (legal) seinen Rücken freihalten vonwegen evtl. Schadenersatzansprüche Deinerseits.

    "10 Jahre lang keine Mieterhöhung."
    OK.

    "April 2011. Unser Vermieter teilt uns zunächst mündlich mit, dass er die Miete um 100,- € erhöhen würde."
    Es ist m.E. schon i.O., dies vorher anzukündigen, jedoch muss ein Mieterhöhungsverlangen Mietrecht von "H" bis "P" | Stichworte für die Suche im Mietrecht bestimmten Anforderungen gerecht werden.

    "...schickt mein Vermieter die Mitteilung über die Mieterhöhung per Einschreiben/Rückantwort raus."
    Die Anforderungen daran gem. obigen Link erfüllt?

    "Plötzlich ... mein VM ... lässt das Garagendach neu decken. Daran soll ich mich mit 900,- € mitbeteiligen, ... Schriftliches existiert darüber allerdings nicht."
    Also unwirksam.

    "Die monatlichen Raten solle ich ihm dann in bar geben."
    Aha, also am Fiskus vorbei?: Baukosten steuerlich absetzbar, jedoch Erstattungen von Dritten unberücksichtigt...:mad:

    "Ich bin zwar berufstätig, aber wie ihr euch denken könnt, sieht es zur Zeit bei mir finanziell nicht so gut aus."
    So kaltschnäuzig es klingen mag: Der VM muss darauf keine Rücksicht nehmen.

    "Ich hätte nun die Möglichkeit in ein anderes Haus zu ziehen,"
    Könnte ja auch eine Wohnung sein...?

    "Ich scheue ich mich jedoch davor einen Mietvertrag zu unterschreiben, da ich nicht weiß wie mein Vermieter darauf reagiert."
    Ähem, Du meinst wohl, wie Dein jetziger VM auf eine Kündigung reagieren würde...? Seine Sache, vergiss' Sentimentalitäten.

    "Ich weiß, dass ich eine Kündigungszeit von 3 Monaten habe."
    Falsch: Bei Eigang der Kündigum bis zum 3.Werktag d.M. zum Ende des Übernächsten Monats, also bspw. zur Zeit zum 31.08.11.

    "ob ich in meinem Fall ein Sonderkündigungrecht in Anspruch nehmen kann."
    Nein.

    "Dazu muss noch gesagt werden, dass das Haus stark sanierungsbedürftig ist (Risse in der Fassade, außen und innen). Davon weiß der VM hat aber in den letzten 10 Jahren nichts unternommen. Begründet dies nur mit Bergbauschäden."
    Das erledigt sich ja demnächst...

    "Die Formulierung der schriftlichen Mitteilung über die Mieterhöhung verwirrt mich auch etwas. Daraus geht lediglich hervor wann der Vertrag geschlossen wurde und das er sich auf Grund der in den letzten Jahren rapide gestiegenen Gebühren und Abgaben gezwungen sehe den Mietzins um 113,71 € auf 625,- € zu erhöhen und das dies die erste Mieterhöhung seit 10 Jahren sei."
    Als Begründung m.E. nicht ausreichend, denn Gebühren und Abgaben werden i.d.R. über die Betriebskosten (falls vereinbart) auf die Mieter abgewälzt.

    "Kein Bezug auf Mietspiegel oder Modernisierung, weder geplant noch ausgeführt."
    Siehe Link oben.

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