Hallo zusammen.
Um mein ganzes Problem zu erklären, muss ich leider etwas weiter ausholen.
Vor etwas über 10 Jahren bin ich mit meinem Lebensgefährten und unseren 3 Kindern in ein altes (übermauertes?)
Fachwerkhaus gezogen, zu dem ein Garten und eine Dreiergarage gehören. Der Mietvertrag wurde von uns beiden
unterschrieben und war zunächst auf 5 Jahre befristet, wurde aber stillschweigend weitergeführt. Im Mietvertrag ist
auch enthalten, dass das Dach der Garage undicht sei. 10 Jahre lang keine Mieterhöhung. Eine Staffelmiete oder wie
man das nennt gibt es im Mietvertrag auch nicht. Und nun kommt der ereignisreiche April 2011. Unser Vermieter teilt
uns zunächst mündlich mit, dass er die Miete um 100,- € erhöhen würde. Mein Lebensgefährte stirbt 3 Tage später
unerwartet. Am Todestag schickt mein Vermieter die Mitteilung über die Mieterhöhung per Einschreiben/Rückantwort
raus. Ich habe es natürlich angenommen, ich wusste zu dem Zeitpunkt ja nicht was oben, unten, links oder rechts
war:(
Plötzlich gibt mein VM Gas und lässt das Garagendach neu decken. Daran soll ich mich mit 900,- € mitbeteiligen,
welche ich aber "gnädiger Weise" in monatlichen Raten abzahlen kann. Schriftliches existiert darüber allerdings
nicht. Die monatlichen Raten solle ich ihm dann in bar geben. Also nicht nur die Mieterhöhung (von 511,- KM auf
625,-€ KM), sondern zusätzlich 6 mal 150,-€. Ich bin zwar berufstätig, aber wie ihr euch denken könnt, sieht es zur
Zeit bei mir finanziell nicht so gut aus. Ein Einkommen ist schließlich mit einem Schlag weg. Anspruch auf
Überbrückungsgeld habe ich nicht, da wir nicht verheiratet waren. Lediglich die Halbwaisenrente für die Kinder
konnte ich beantragen. Auf die Berechnung und natürlich das Geld warte ich schon seit 4 Wochen. Abgesehen davon
fällt uns allen hier die Decke auf den Kopf. Ich hätte nun die Möglichkeit in ein anderes Haus zu ziehen, mit der
gleichen Miethöhe, wie ich vorher hatte. Allerdings mit mehr Wohnfläche. Ich scheue ich mich jedoch davor einen
Mietvertrag zu unterschreiben, da ich nicht weiß wie mein Vermieter darauf reagiert. Schließlich rechnet er ja ab
Juli mit einer erhöhten Miete und der zusätzlichen 150,-. Ich weiß, dass ich eine Kündigungszeit von 3 Monaten habe.
Aber das hieße für mich auch 3 Monate erhöhte Belastung.
Meine Frage ist nun, ob ich in meinem Fall ein Sonderkündigungrecht in Anspruch nehmen kann. Dazu muss noch gesagt werden, dass das Haus stark sanierungsbedürftig ist (Risse in der Fassade, außen und innen). Davon weiß der VM hat
aber in den letzten 10 Jahren nichts unternommen. Begründet dies nur mit Bergbauschäden.
Vielen Dank schon mal an die tapferen Leser. Ich weiß es ist kompliziert.
Viele Grüße
Kerstin