Hallo Ihr Lieben,
meine Schwester und ich haben eine vermietete Wohnung vor 3 Jahren erworben. Die Mieter wohnen seit 7 Jahren in der Wohnung (seit Einzug vor 7 Jahren ist die Wohnungsmiete und Garagenmiete unverändert). Vertraglich wurde keine Indexmiete oder Staffelmiete zwischen den vorherigen Eigentümer mit den Mietern vereinbart. Wir haben den Mietvertrag so auch übernommen.
In 2021 hatten wir von den Mietern den Hinweis auf Mangel am Laminat erhalten, da sich leichte Spaltmaßen an zwei Stellen gebildet hatten und diese baten uns das Laminat Instand zusetzen.
Meine Schwester und ich haben es uns angesehen und festgestellt dass unter dem Laminat ein Teppichboden verlegt war, wir haben uns entschieden (und natürlich mit den Mietern so besprochen) den Teppichboden entfernen zu lassen und lediglich ein neues (bessere Qualität) Laminat zu verlegen. Das hat uns 4.000€ gekostet.
Wir würden euch mal fragen ob wir den Unterschied zwischen Instandhaltung und Modernisierung richtig verstanden haben:
Da wir nicht die gleiche Qualität an Laminat ausgewählt haben (sondern eine bessere) und es nicht bei den unterliegenden Teppichboden belassen haben und diese entfernt, haben wir keine Instandhaltung betrieben (die gleichen Sachen mit derselben ersetzt), vielmehr haben wir hier nach § 555 BGB Modernisierung betrieben, richtig? Wenn es eine Modernisierung ist, dürfen wir die Kaltmiete für die Wohnung nach 559 (1) BGB bis zu 8% unserer betriebenen Aufwendungen (hier: 8% von 4.000€) erhöhen? Wir dürften also die Kaltmiete um € 320 im Folgejahr erhöhen, richtig?
Über eure Hilfe, wären wir sehr dankbar.
LG