Beiträge von amirsa2013

    Und im Sinne der Gesetze muss man bei der Begründung einer Mieterhöhung durch Vergleichswohnungen immer auf bestehende, bereits laufende Mietverhältnisse verweisen.

    Erstmal, danke für eure Antworten. Zu deinem Satz bzw. den Teil "bereits laufende Mietverhältnisse" haben wir noch die Rückfrage , meinst du damit die weiteren Mietverhältnisse die wir mit weiteren Mietern haben? Wir haben ja nur diese eine Wohnung....

    LG

    Hallo,

    danke für deine Antwort und den verständlichen Ausführungen.

    Die Miete der Wohnung ist seit 7 Jahren nicht erhöht worden, also seit dem die Mieter darin wohnen.

    Ein Blick in den Mietenspiegel 2019 zeigt, dass wir in der Spanne des min und max Wertes liegen. Jedoch sehen wir im Internet dass vergleichbare Wohnungen die neu vermietet werden, zu ganz anderen Preisen vermietet werden.
    Sollten wir lieber auf den Mietenspiegel 2021 warten und uns an diese lehnen was die Mieterhöhung angeht? Oder würdest du einen anderen Weg empfehlen?

    Hallo Ihr Lieben,

    meine Schwester und ich haben eine vermietete Wohnung vor 3 Jahren erworben. Die Mieter wohnen seit 7 Jahren in der Wohnung (seit Einzug vor 7 Jahren ist die Wohnungsmiete und Garagenmiete unverändert). Vertraglich wurde keine Indexmiete oder Staffelmiete zwischen den vorherigen Eigentümer mit den Mietern vereinbart. Wir haben den Mietvertrag so auch übernommen.

    In 2021 hatten wir von den Mietern den Hinweis auf Mangel am Laminat erhalten, da sich leichte Spaltmaßen an zwei Stellen gebildet hatten und diese baten uns das Laminat Instand zusetzen.

    Meine Schwester und ich haben es uns angesehen und festgestellt dass unter dem Laminat ein Teppichboden verlegt war, wir haben uns entschieden (und natürlich mit den Mietern so besprochen) den Teppichboden entfernen zu lassen und lediglich ein neues (bessere Qualität) Laminat zu verlegen. Das hat uns 4.000€ gekostet.

    Wir würden euch mal fragen ob wir den Unterschied zwischen Instandhaltung und Modernisierung richtig verstanden haben:

    Da wir nicht die gleiche Qualität an Laminat ausgewählt haben (sondern eine bessere) und es nicht bei den unterliegenden Teppichboden belassen haben und diese entfernt, haben wir keine Instandhaltung betrieben (die gleichen Sachen mit derselben ersetzt), vielmehr haben wir hier nach § 555 BGB Modernisierung betrieben, richtig? Wenn es eine Modernisierung ist, dürfen wir die Kaltmiete für die Wohnung nach 559 (1) BGB bis zu 8% unserer betriebenen Aufwendungen (hier: 8% von 4.000€) erhöhen? Wir dürften also die Kaltmiete um € 320 im Folgejahr erhöhen, richtig?

    Über eure Hilfe, wären wir sehr dankbar.

    LG

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