Kündigung durch Vermieter

  • Hallo zusammen,

    mein Onkel ist am 1.7. in eine Wohnung gezogen. Bereits bei Unterzeichnung des Mietvertrags war bekannt, dass es in der Küche eine feuchte Wand gibt. Es wurde versichert, dass das Problem bis Einzug behoben ist. Beim Einzug war dies aber nicht der Fall, zusätzlich war auch ein riesen Schimmel Fleck an der Wand. Der Vermieter hat sich schnell um alles gekümmert um das Problem zu beheben. Es war mehrmals ein Maler vor Ort. Es hieß, es müsste der Putz von der Wand entfernt werden und es würde dann 10 Tage dauern bis die Wand trocken ist. Heute hat der Vermieter nun mitgeteilt, dass der Maler seine Meinung geändert hat. Das Problem ist nun doch größer als gedacht. Wahrscheinlich muss die ganze Wand neu gemacht werden. Das wird mehrere Monate dauern. Zusätzlich ist die Wohnung wegen des Schimmels unbewohnbar. Da der Vermieter Angst hat, dass ihn mein Onkel in Regress nimmt, wenn er gesundheitliche Probleme bekommt, erwartet er nun, dass mein Onkel wieder auszieht! Eine Woche nach Einzug! Wir sind total schockiert, mein Onkel ist am Boden zerstört und wir wissen gerade nicht was wir machen sollen. Hat jemand einen Tipp wie wir hier am besten vorgehen können? Was hat mein Onkel für Rechte? Ihn einfach auf die Straße setzen kann er doch nicht oder?

  • Das ist nicht das Problem deines Onkels, sondern es ist das Problem des Vermieters. Dieser hat einen Vertrag geschlossen und sich verpflichtet, eine Wohnung bereit zu halten, die auch zum Wohnen geeignet ist. Wenn das vorrübergehend nicht möglich ist, dann muss sich der Vermieter etwas einfallen lassen. Vielleicht hat er noch eine andere Wohnung, die frei ist und er als Ersatz anbieten kann, oder er müsste ein Hotel zahlen. Kündigen kann der Vermieter wegen so etwas jedenfalls nicht.

    Falls dein Onkel eine andere Wohnung finden sollte, könnte man mit dem Vermieter verhandeln, dass dieser die Umzugskosten zahlt. Das würde ihn wahrscheinlich günstiger kommen als die Hotelkosten.

  • Danke für deine Antwort. Das beruhigt mich.

    Gestern abend hat der Vermieter meinem Onkel die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses in den Briefkasten geworfen. Heute versuchen wir mit ihm persönlich zu sprechen um eine Lösung zu finden.

  • die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses in den Briefkasten geworfen

    Vorbehaltlich der Prüfung der Kündigung durch einen Anwalt dürfte diese Kündigung sehr wahrscheinlich unwirksam sein. Denn ein bestehender Mangel ist nach dem Gesetz kein anerkannter Grund zur Kündigung durch den Vermieter. Ihr könnt also erst mal ohne Aufregung ins Gespräch mit dem Vermieter gehen. Vielleicht findet sich eine Lösung, mit der alle zufrieden sind. Wenn nicht, muss man dann weiter überlegen.

  • Der Vermieter hat sein Schreiben jetzt korrigiert und die Kündigung zum 31.8. datiert. Gleichzeitig wurde mündlich vereinbart, dass die Miete um 50% gemindert wird. Wir haben demnächst einen Termin beim Mieterschutzbund. Ich bin nur sehr ungeduldig und würde gerne jetzt schon wissen, wie sich das mit der Mietminderung verhält. Sowas muss man ja sicherlich schriftlich festhalten, oder?

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