Baumaßnahme nach Auszug - Kaution wird einbehalten - Legitim

  • Hallo zusammen,

    das ist mein erster Beitrag hier, hoffe es klappt alles!
    Ich wohne derzeit in einer Wohnung in einem Blockhaus, das von einer Wohngesellschaft gekauft wurde, während ich dort gewohnt habe.
    Ich habe nur etwas mehr als 3 Jahre dort gewohnt. Laut dem Mietvertrag, den ich mit dem Vorbesitzer abgeschlossen habe, sind Schönheitsreparaturen erst nach 5 Jahren nötig.

    Nun hat ein Herr dieser Gesellschaft die Wohnung besichtigt. Zuerst hat er alles möglich aufgezählt, wie z.B. dass die Türen mal schlecht angestrichen wurden vor mir und ich diese doch bitte abschleifen und neu streichen soll. Dagegen habe ich mich direkt mit Händen und Füßen gewehrt.... Er sagte ich sollte erstmal abwarten auf deren Schreiben, denn er hat auch gesehen, dass die Technik/Strom/Sicherung zu alt ist und die Wände wohl aufgerissen werden müssen.

    Das hab ich dann auch im Schreiben bestätigt bekommen, weshalb ich nichts machen muss (was ich ja ohnehin nicht müsste? Weil nur 3 Jahre statt 5?) aber dafür müssten sie meine komplette Kaution (1000 €) einbehalten und noch 95 € nachzahlen. Dabei beziehen sie sich auf einen Beschluss der BGH.

    Ein Anwalt in unserem Freundeskreis hat mir davon abgeraten dies anzunehmen. Nun stehe ich im Konflikt mit denen.
    Beim ersten Telefonat hat der Kollege, der auch besichtigt, hat nach etwas reden schon bereit "mir entgegenzukommen" auf 600 € - das hat mich dann noch mehr verwundert, dass er das so schnell am Telefon entscheiden kann, wenn alles rechtens ist.

    Also habe ich das nochmal angefochten, da wir immer noch der Meinung waren, ich müsste gar nichts zahlen.

    Einige Tage später habe ich nun noch ein offizielles Angebot mit der Auswahl aus 2 Optionen:

    1. Ich zahle 500 € und muss nichts weiter machen (Besenrein verlassen)

    2. Ich zahle nichts und muss dafür alle Tapeten aus der Wohnung entfernen.

    Da ich ein sehr sensibler Mensch bin, versuche Konflikte zu vermeiden und auch nicht immer vom Schlechten in anderen ausgehe, bin ich kurz davon die 2. Option anzunehmen.
    Um mich herum sagen aber immer noch alle ich soll mehr wehren. Was meint ihr denn dazu?

    Hebt dieser "Beschluss" den §17 aus, der besagt, dass ich erst nach 5 Jahren Schönheitsreparaturen machen muss?

    Vielen Dank & Beste Grüße!

  • Die Regelungen, wonach Du nach 3,5,7 Jahren renovieren musst, wurden schon vor Jahren vom BGH für unwirksam erklärt ("starre Fristen")

    Die neueren Verträge haben allerdings keine starren Fristen, sondern beinhalten, dass Schönheitsreparaturen in der Regel nach 3,5,7 Jahren erforderlich sind. Das wäre wirksam.

    Deinen Vertrag kennen wir nicht, so dass es Sinn machen würde, den Vertrag von einem Anwalt/Mieterverein prüfen zu lassen.

    Im Idealfall müsstest Du nämlich gar nichts in der Wohnung machen. Schlimmstenfalls könnte man dich aber zur Renovierung verpflichten, so dass die Option der Tapetenentfernung ein überlegenswerter Kompromiss wäre.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Vielen Dank für deine Antwort! Im Vertrag ist nur die Standardmäßige §17 drin.
    Selbst wenn diese nicht mehr gültig ist, erschließt sich mir noch nicht ganz, weshalb ich die Kosten dafür trage, dass die Tapeten ab kommen und die Wände aufgerissen werden. Denn wenn dies nicht der Fall wäre, wäre es mit einem Anstrich getan.

    Aber ich denke, ich gehe dann wohl auf einen der Vorschläge ein, bevor ich zu viel will und dann doch die ganze Kaution eingesackt wird.

  • Im Vertrag ist nur die Standardmäßige §17 drin

    Standardmäßig gibt es nicht. Jeder Vertrag ist anders, weshalb ich auch nicht weiß, was dort konkret bei Dir vereinbart ist.

    Selbst wenn diese nicht mehr gültig ist, erschließt sich mir noch nicht ganz, weshalb ich die Kosten dafür trage, dass die Tapeten ab kommen und die Wände aufgerissen werden.

    Das meine ich ja damit. Wenn diese Klausel ungültig wäre (was ich ja nicht weiß), dann sind auch keine Tapeten zu entfernen und die Wohnung kann ggfs. Besenrein übergeben werden.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • versuche Konflikte zu vermeiden und auch nicht immer vom Schlechten in anderen ausgehe

    In diesem Fall hingegen darf man durchaus annehmen, dass sich der Vermieter einen Vorteil verschaffen will mit seiner Argumentation. Anschließend lacht er sich ins Fäustchen, dass er dich ausgenutzt hat. Denn ob eine Klausel zur Schönheitrenovierung unwirksam ist, lässt sich klar feststellen, dazu gibt es mehrere Urteile des BGH. Auch gibt es Urteile, dass die Quotenregel in aller Regel unwirksam ist, also dass man anteilig etwas zahlen muss. Und auch ist vom BGH gesagt worden, dass ein Vermieter die Entfernung der Tapeten nicht eigenständig fordern kann, außer man hat eine mit extravagentem Muster angebracht.

    Es sieht also gut aus für dich, dass der Vermieter dafür nichts von der Kaution einbehalten kann und der Weg zu einem Anwalt zur Prüfung kann sich lohnen (wenn man davon absieht, dass dafür der Anwalt was kostet).

  • Danke Fruggel! Dann geb ich mich mal noch nicht geschlagen. Im Anhang mal noch mein §17 aus dem Mietvertrag.

    Dateianhang entfernt und bitte Forenregeln beachten.

  • Wir dürfen hier eine Vertragsklausel nicht bewerten hinsichtlich der Wirksamkeit. Das wäre Rechtsberatung, und das ist einem Anwalt vorbehalten. Nur allgemein der Hinweis, dass es keine starren Fristen sind, wie zuerst angenommen, denn in dem Satz steht "im Allgemeinen" dabei. Letztlich kommt es also auf den tatsächlichen Zustand, also dem Grad der Abnutzung an.

    Nur allein Entfernen von Tapeten kann der Vermieter nicht fordern, das kann man allgemeingültig sagen. Das wäre eventuell nur ein erforderlicher Arbeitschritt im Zusammenhang mit dem Streichen, sofern neu Tapezieren vom Zustand her nötig ist. Den Zustand musst du selber beurteilen, oder du bittest einen Anwalt vor Ort, es sich anzuschauen.

    Und außerdem interessant zu wissen, die Renovierung ist eine Leistungspflicht des Mieters, sofern wirksam vereinbart. Das bedeutet, ein Vermieter kann nur Geld verlangen, wenn er dem Mieter die Gelegenheit gegeben hat, die Arbeit selbst durchzuführen. Wenn du also Zweifel hast und dir auch das Geld für einen Anwalt sparen willst, dann kaufe Farbe und streiche die Wände selber (natürlich ordeentlich und gleichmäßig wie es auch ein Fachmann machen würde) und dann ist das erledigt.

  • Ja, das mit dem Streichen hatte ich natürlich auch schon angeboten. Das wollen sie nicht, da die Wände aufgerissen werden wäre es unnötige Arbeit. Denke daher wollen die dass ich die Tapete abmache. Die sieht noch völlig in Ordnung aus vom Vormieter. Wurde nicht super sauber tapeziert, aber ich hab jetzt erstmal die beiden Vorschläge abgelehnt, schauen wir mal was passiert. Wenn es ganz blöd läuft zahl ich lieber meinem Anwalt das Geld als denen Gaunern.

    Ganz so fest kann ich dann doch nicht an das Gute glauben :D

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