Hallo zusammen,
das ist mein erster Beitrag hier, hoffe es klappt alles!
Ich wohne derzeit in einer Wohnung in einem Blockhaus, das von einer Wohngesellschaft gekauft wurde, während ich dort gewohnt habe.
Ich habe nur etwas mehr als 3 Jahre dort gewohnt. Laut dem Mietvertrag, den ich mit dem Vorbesitzer abgeschlossen habe, sind Schönheitsreparaturen erst nach 5 Jahren nötig.
Nun hat ein Herr dieser Gesellschaft die Wohnung besichtigt. Zuerst hat er alles möglich aufgezählt, wie z.B. dass die Türen mal schlecht angestrichen wurden vor mir und ich diese doch bitte abschleifen und neu streichen soll. Dagegen habe ich mich direkt mit Händen und Füßen gewehrt.... Er sagte ich sollte erstmal abwarten auf deren Schreiben, denn er hat auch gesehen, dass die Technik/Strom/Sicherung zu alt ist und die Wände wohl aufgerissen werden müssen.
Das hab ich dann auch im Schreiben bestätigt bekommen, weshalb ich nichts machen muss (was ich ja ohnehin nicht müsste? Weil nur 3 Jahre statt 5?) aber dafür müssten sie meine komplette Kaution (1000 €) einbehalten und noch 95 € nachzahlen. Dabei beziehen sie sich auf einen Beschluss der BGH.
Ein Anwalt in unserem Freundeskreis hat mir davon abgeraten dies anzunehmen. Nun stehe ich im Konflikt mit denen.
Beim ersten Telefonat hat der Kollege, der auch besichtigt, hat nach etwas reden schon bereit "mir entgegenzukommen" auf 600 € - das hat mich dann noch mehr verwundert, dass er das so schnell am Telefon entscheiden kann, wenn alles rechtens ist.
Also habe ich das nochmal angefochten, da wir immer noch der Meinung waren, ich müsste gar nichts zahlen.
Einige Tage später habe ich nun noch ein offizielles Angebot mit der Auswahl aus 2 Optionen:
1. Ich zahle 500 € und muss nichts weiter machen (Besenrein verlassen)
2. Ich zahle nichts und muss dafür alle Tapeten aus der Wohnung entfernen.
Da ich ein sehr sensibler Mensch bin, versuche Konflikte zu vermeiden und auch nicht immer vom Schlechten in anderen ausgehe, bin ich kurz davon die 2. Option anzunehmen.
Um mich herum sagen aber immer noch alle ich soll mehr wehren. Was meint ihr denn dazu?
Hebt dieser "Beschluss" den §17 aus, der besagt, dass ich erst nach 5 Jahren Schönheitsreparaturen machen muss?
Vielen Dank & Beste Grüße!