Hund im Innenhof

  • Hallo zusammen,

    Ich habe ein Problem und werde online nicht fündig, evtl kann mir hier jemand helfen. Ich habe einen kleinen Hund (Yorkie) und eine zwei jährige Tochter. Wir verbringen unsere Nachmittage ganz gern mal bei uns im Innenhof, vor allem wenn es unter der Woche sehr warm ist und meine Tochter im Plantschbecken spielt. Mein Hund ist dabei angeleint und liegt meist unter einer Bank. Sie bellt nicht, tobt nicht, sie ist auch schon älter. So nun finden sich leider Nachbarn die sich daran stören und sich ständig beim Hausmeister beschweren, dass der Hund da liegt. Im Mietvertrag findet sich zu dem Thema nichts. Eine Weile hing ein Aushang im Flur, dass der Hof keine Hundetoilette ist, was ich verstehe, Gassi gehen wir in den Park.
    Gestern kam eine befreundete Familie mit deren Hund zu Besuch und wir saßen in der Sitzecke im Innenhof und beide Hunde waren angeleint. Heute morgen um 7 rief dann der Hausmeister an, dass sich 5 Nachbarn beschwert hätten. Nun meine Frage; darf mein Hund angeleint und beaufsichtigt im Innenhof liegen? Und darf ich mit einem anderen Hund als meinem im Innenhof sitzen? Vielen Dank schon mal im Voraus!

  • Wenn man eine Erlaubnis des Eigentümers hat, einen Hund halten zu dürfen, dann ist die bloße Anwesenheit des Hundes im Innenhof kein Grund zur Beschwerde, auch nicht der von Freunden, während diese zu Besuch sind. Da müsste es schon wirklich störende Faktoren geben, wie z.b. Bellen, oder dass Hinterlassenschaften des Hundes liegen bleiben.

  • Als zusätzlicher Hinweis: Die Aussagen eines Hausmeisters würde ich mal mit Vorsicht genießen. Weder ist er dein Vermieter, noch kennt er sich im Mietrecht aus. Was gilt, ist das, was dein Vermieter Dir erzählt.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Danke für die Antwort! Ich denke nach dem Stress vom Wochenende wird der Vermieter einen Aushang machen, dass Hunde im Hof generell verboten werden sollen. Wäre das dann zulässig oder kann ich da mit dem Anwalt ggf. dagegen vorgehen?

  • Das lässt sich nicht allgemein beantworten. Es kommt ja auf den genaueren Auslöser der Beschwerden an. Es übersteigt meine Vorstellungskraft, dass die Nachbarn einfach nur monieren, dass da ein Hund liegt. Dazu muss es irgend welche weiteren Dinge geben oder eine Vorgeschichte, die für die Frage wichtig sind. Daher ja, lasse es von einem Anwalt prüfen, aber erst, wenn der Vermieter tatsächlich versucht, irgend welche Vorschriften zu machen. Bis dahin könnte er auch nur allgemeine Infos geben. Zudem könntest du mal versuchen, mit den Nachbarn ins Gespräch zu kommen, um heraus zu finden, was genau sie stört, falls du das nicht wissen solltest.

  • Wäre das dann zulässig oder kann ich da mit dem Anwalt ggf. dagegen vorgehen?

    Ein Beratungsgespräch könnte durchaus Sinn machen.

    Es kommt ansonsten auf die vertragliche Vereinbarung an. Wird der Innenhof vertraglich nicht erwähnt, bzw. steht dort nur etwas von einer gemeinschaftlichen Nutzung, kann der Vermieter sicher ein Verbot aussprechen, solange es begründet ist.

    Ich würde aber ebenso vorschlagen, dass Gespräch mit den Nachbarn zu suchen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Es ist leider tatsächlich so, dass die Nachbarn die bloße Anwesenheit stört. Es sind auch immer die selben älteren Herrschaften, die sich über irgendwas beschweren und in dem Fall hat es mich getroffen. Früher wurde der Hof kaum genutzt, bzw steht da nur der Müll und unser Waschhaus und vor 15 Jahren als ich eingezogen bin, war der Hof so runtergekommen, dass keiner da sitzen wollte. Mittlerweile hat sich einiges getan, viele Familien sind zugezogen, wir haben Teile bepflanzt und die Kinder spielen auch im Garten. Das finden leider einige Nachbarn nicht gut. Ich habe mal einen Termin beim Mieterschutz Bund gemacht und lass mich da auch nochmal beraten. Finde es schade, habe auch das Gespräch gesucht aber der Hausmeister darf mir wohl nicht sagen wer es genau war..

  • Es ist leider tatsächlich so, dass die Nachbarn die bloße Anwesenheit stört.

    In diesem Fall wird der Vermieter mit einem Verbot in der Richtung ziemlich wahrscheinlich nicht durch kommen, jedenfalls nicht ohne eine sachliche Begründung. Wenn der Innenhof für die Benutzung durch die Bewohner vorgesehen ist, dann gilt das für alle Bewohner, also auch die Vierbeiner. Im Mietrecht geht es oftmals um eine Abwägung der Interessen aller Beteiligter. Der Vermieter müsste einem Richter schon gut erklären, wo die Nachbarn Nachteile haben, wenn sich ein Hund im Innenhof aufhält, das wird ihm nicht gelingen. Sprich doch mal den Vermieter proaktiv auf die Sache an. Dann hörst du ja schon, wie er dazu steht. Vermutlich wird er solche allgemeinen Anmerkungen von Nachbarn gar nicht ernst nehmen.

  • Dankeschön! Habe schon ne Mail losgeschickt und die Situation erklärt und gefragt wie ich mich verhalten kann damit alle irgendwie glücklich sind. Nun hoffe ich auf eine Antwort.

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