Nettokaltmiete liegt weit über dem Mietspiegel

  • Hallo,

    wir haben im letzten Jahr eine neue Wohnung suchen müssen, da die vorherige Wohnung feucht war und der Vermieter uns jeder Hinsicht belogen hatte....

    Ein Jahr davor mussten wir wegen Eigenbedarf umziehen und 2 Jahre davor ebenfalls wegen Eigenbedarf und extrem hoher Nebenkosten....

    Also in 4 Jahren 3 Umzüge, was ja auch alles viel Geld kostet...

    Nun bekamen wir die Nebenkostenabrechnung und stellten fest, dass der Vermieter uns nicht die Wahrheit gesagt hat. Es ist ein 4 Familienhaus von 1964 und unsere Wohnung wurde als einzige im letzten Jahr renoviert (nicht saniert, wie der Vermieter angab).

    Somit zahlen wir also jeden Monat 100,- € mehr.

    Dann mussten wir fest stellen, dass zwei Aussenwände feucht sind, so dass sich trotz 7 cm Abstand eines offenen Regals zur Wand innerhalb von 2 Monaten Schimmel bildete.

    Auf Grund der hohen Nebenkostenabrechnung habe ich mich beim Mieterbund erkundigt und dort erfuhr ich, dass wir laut Mietenspiegel eine viel zu hohe Miete zahlen.

    Der Spiegel gibt für diese Wohnung bei vielen zugedrückten Augen eine Höchstmiete von maximal 8,90 € an. Der unterste Wert liegt bei 6,12 €

    Nun meine Frage: Kennt sich hier jemand aus und kann mir sagen, ob man im Nachhinnein noch mit dem Vermieter über eine, nach unten angepasste Miete reden kann/sollte?

    LG Elke

  • ob man im Nachhinnein noch mit dem Vermieter über eine, nach unten angepasste Miete reden kann/sollte?

    Natürlich kann man mit seinem Vermieter sprechen. Aber man sollte sich dabei realistischerweise keine Hoffnungen machen. Zu einer Reduzierung zwingen kann man den Vermieter nur, wenn die Wohnung in einem Gebiet mit angespannter Wohnsituation liegt, denn dort würden dann die Gesetze der Mietpreisbremse gelten. Ist Letzteres nicht der Fall, dann gilt Vertragsfreiheit, einen Mietpreis vor Unterzeichnung zu verhandeln.

    sich trotz 7 cm Abstand eines offenen Regals zur Wand innerhalb von 2 Monaten Schimmel bildete.

    Das ist dann vermutlich ein Mangel, was wiederum mit dem vereinbarten Mietpreis nichts zu tun hat. Nachträglich kann man eine Mietminderung in aller Regel nicht mehr geltend machen, außer man kann glaubhaft machen, dass man die Möglichkeit der Mietminderung nicht gekannt hatte.

  • Ok. Vielen Dank. Ich habe es mir so fast schon gedacht. Wir werden uns eine andere Wohnung suchen und dieses mal besser aufpassen, was uns da so geboten und was verlangt wird.....

    Ich musste nun auch feststellen, dass es keinen Energieausweis für dieses Haus gibt.....

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