Hallo zusammen,
ich habe eine Frage. Ich wohne in einem Mehrfamilienaus, insgesamt wohnen hier ca. 20 Mitparteien.
Über das Treppenhaus und den Aufzug ist es möglich, in den vorderen Raum zum Kellerbereich zu gelangen. Dieser Raum wird durch eine Tür, von eigentlichen Kellerbereich getrennt.
Diese Tür geht von alleine zu, ist aber nie verschlossen. Man kann diese also von außen und innen ganz normal über die Türklinke öffnen.
Wenn jemand also durch die Haustür gekommen ist, steht dieser Person der Kellerbereich offen (die einzlnen Kelleräume sind natürlich noch mal ein wenig gesichert).
Meine Frage ist, ob diese Tür, die vom vorderen Keller-Raum, zum Kellerbereich führt, von außen verschlossen werden darf?
Der Vermieter argumentiert, dass diese Brandschutztür niemals verschlossen sein darf.
Gilt das aber nun, wenn man aus dem Keller möchte oder auch, wenn man IN den Keller kommen möchte?
Wünschenswert wäre von meiner Seite, dass man von außen einen Schlüssel benötigt, um in den Kellerbereich zu kommen, von innen aber ohne Schlüssel (über die Türklinke) austreten kann.
Ist es also tatsächlich so, dass die Tür auch von außen niemals verschlossen sein darf?
Vielen Dank!