Dürfen Kellertüren von außen verschlossen werden

  • Hallo zusammen,

    ich habe eine Frage. Ich wohne in einem Mehrfamilienaus, insgesamt wohnen hier ca. 20 Mitparteien.

    Über das Treppenhaus und den Aufzug ist es möglich, in den vorderen Raum zum Kellerbereich zu gelangen. Dieser Raum wird durch eine Tür, von eigentlichen Kellerbereich getrennt.

    Diese Tür geht von alleine zu, ist aber nie verschlossen. Man kann diese also von außen und innen ganz normal über die Türklinke öffnen.

    Wenn jemand also durch die Haustür gekommen ist, steht dieser Person der Kellerbereich offen (die einzlnen Kelleräume sind natürlich noch mal ein wenig gesichert).

    Meine Frage ist, ob diese Tür, die vom vorderen Keller-Raum, zum Kellerbereich führt, von außen verschlossen werden darf?

    Der Vermieter argumentiert, dass diese Brandschutztür niemals verschlossen sein darf.

    Gilt das aber nun, wenn man aus dem Keller möchte oder auch, wenn man IN den Keller kommen möchte?

    Wünschenswert wäre von meiner Seite, dass man von außen einen Schlüssel benötigt, um in den Kellerbereich zu kommen, von innen aber ohne Schlüssel (über die Türklinke) austreten kann.

    Ist es also tatsächlich so, dass die Tür auch von außen niemals verschlossen sein darf?

    Vielen Dank!

  • Wünschenswert wäre von meiner Seite, dass man von außen einen Schlüssel benötigt, um in den Kellerbereich zu kommen, von innen aber ohne Schlüssel (über die Türklinke) austreten kann.

    Theoretisch wäre das einfach machbar, wenn auf der Außenseite ein Knauf, und innen eine Klinke wäre.

    Ist es also tatsächlich so, dass die Tür auch von außen niemals verschlossen sein darf?

    Eine Vorschrift hierzu ist mir nicht bekannt, zumal die Kellergänge kein Rettungsweg im Brandfall sein dürften.

    Letztendlich hat der Vermieter aber das letzte Wort. Will er das nicht, dann ist das sein gutes Recht.

    Ein Argument könnte dem noch im Wege stehen: Befinden sich in den Kellerräumen die Hausanschlüsse (Wasser, Strom, Fernsehen) muss gewährleistet sein, dass die Havariefirmen in diese Räume kommen. Sind diese abgeschlossen, wird es für die Firmen schwierig.

    Wenn jemand also durch die Haustür gekommen ist, steht dieser Person der Kellerbereich offen (die einzlnen Kelleräume sind natürlich noch mal ein wenig gesichert).

    Die Frage, die sich mir stellt: Wie kommt denn eine Dritte Person überhaupt in das Haus? Da sollte man lieber an dieser Stelle ansetzen und darauf achten, dass die Haustür immer geschlossen (aber nicht abgeschlossen) ist.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Hallo Leipziger,

    vielen Dank für deine Informationen! :))

    Generell ist es relativ einfach über die Haustür rienzukommen. Z.B. klingeln und sich als jemand anderes ausgeben oder dass man jemanden besuchen möchte. Wenn die Tür zum Kellerraum verschlossen wäre, wäre das schon sehr viel schwieriger.

    Von daher hoffe ich doch sehr dass der Vermieter sich einsichtig zeigt. Deiner Aussage entnehme ich, dass das Argument Brandschutztür hier nicht greift.

    Vielen Dank!

  • Deiner Aussage entnehme ich, dass das Argument Brandschutztür hier nicht greift.

    Würde ich zumindest behaupten.

    Ein Kellergang ist in der Regel kein Fluchtweg, bzw. wenn doch, dann nur, um vom Keller nach draußen zu kommen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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